»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
Koalitionsvertrag unterstreicht Wärmewende als zentralen Faktor für gelungene Energiewende
Nach ausstehender parteiinterner Zustimmung soll der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD am 30. April offiziell unterzeichnet werden. Im Bereich Wärmewende sieht der Vertrag unter anderem eine Aufstockung der Förderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vor, Wärmeliefer- und Fernwärme-Versorgung sollen modernisiert werden. Der BDEW hebt in seiner Bewertung außerdem die Anerkennung der Gasinfrastruktur für eine sichere Wärmeversorgung positiv hervor.
Umfassender Abbau von Berichtspflichten bei Nachhaltigkeitsberichten
Bis zu 35 % weniger Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen und deutliche Fristverlängerungen sind die Ziele des „Omnibus-Verfahrens“, mit dem die EU unter anderem die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ändern will. Unternehmen müssen nun erst ab 2028 (statt 2026) bzw. 2029 (statt 2027) erstmalig Berichte vorlegen. Berichtspflichten des Jahres 2025 bleiben bestehen.
Kundenanlagen – Wie geht es nach dem EuGH-Urteil weiter?
„Kundenanlagen“, also geographisch begrenzte Anlagen innerhalb von Gebäuden oder Gebäudekomplexen (z. B. Mieterstrom-Modelle), sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht mit EU-Recht vereinbar. Auch für die Industrie drohen weitreichende Konsequenzen, sollte der Gesetzgeber nicht gegensteuern. Stand jetzt rät die Tilia davon ab, neue Energieanlagen als Kundenanlagen zu konzipieren. Stattdessen kann eine Qualifikation als geschlossenes Verteilernetz geprüft werden. Die Tilia berät Sie hierzu gerne.
Weitere Nachrichten:
- Klimabericht: Der „European State of the Climate 2024“ stellt anhand 15 Grafiken den besorgniserregenden Stand des europäischen Klimaschutzes dar. Positiver Hoffnungsschimmer: Der Anteil erneuerbarer Energien erreichte mit 45% einen Höchstwert.
- Schwimmende PV: Eine neue Studie des Fraunhofer ISE und der Universität Freiburg hat ergeben, dass sogenannte „Floating-PV-Anlagen“ die Wasserqualität nicht beeinträchtigen – sie können sich sogar positiv auf die Resilienz gegenüber dem Klimawandel auswirken.
- Netzkosten: Die neue Regierung strebt eine deutliche Reduktion der Netzentgeltkosten an. Wie sich die Strompreise entwickelt haben, zeigt der neue Bericht des BDEW.



