»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
BEW-Förderrichtlinie: Transformation statt neuem Netz
Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird sowohl der Neubau, als auch die Transformation bestehender Wärmenetze im Sinne der Klimaneutralität gefördert. Damit ein Projekt als Transformation gilt, reicht es bereits, wenn eine neue Erneuerbare-Energie-Erzeugungsanlage (bspw. eine Wärmepumpe) mindestens 20 % der Wärmemenge des neuen Netzabschnitts aus dem alten Netz einspeist – unabhängig vom Standort der Anlage. Tilia prüft für Sie gern, ob Ihr Wärmenetz für einen Transformationsplan in Frage kommt.
Transformationsplan auch im Sinne kommender Pflichten nach dem Wärmeplanungsgesetz
Ein Transformationsplan für Wärmenetze (siehe oben) ist des Weiteren empfehlenswert, da er die gesetzlichen Vorgaben laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) erfüllt, die für alle Wärmenetzbetreiber mit einer Netzlänge von über einem Kilometer bis zum 31. Dezember 2026 anfallen. Im Sinne des WPG ersetzt ein Transformationsplan die Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans und kann zudem mit bis zu 50 % vom BEW gefördert werden.
Neue Einschätzung zu Kundenanlagen nach dem EuGH-Urteil
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof herrscht weiter Unklarheit zur Zukunft der Kundenanlagen bei Privatkunden und in der Industrie. Eine Einschätzung der HFK Rechtsanwälte, beauftragt von der Initiative Open District Hub, kommt nun zu dem Ergebnis, dass zumindest Hausanlagen zur Selbstversorgung nicht als Teil eines Verteilnetzes gelten. Das würde Mieterstrom-Modellen Rechtssicherheit liefern. Eine mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof soll weitere Klarheit bringen.
Weitere Nachrichten:
- EU-Klimaschutz: Laut Einschätzung einer EU-Kommission befindet sich die EU auf einem guten Weg, das erste Etappenziel zur Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. Basis sind verpflichtend eingereichte Klimapläne der Mitgliedsstaaten.
- CO2–Speicherung: Die neue Regierung will noch vor der Sommerpause das CO2-Speicher- und Transportgesetz beschließen. Die Regierung sieht „Carbon Capture and Storage (CCS)“ als wichtiges Mittel zur Transformation an; die Pläne sind jedoch nicht unumstritten.
- Goldener Wasserstoff: Die „Wasserstoff-Farbenlehre“ ist bereits umfangreich, nun kommt eine neue Farbe hinzu: Wissenschaftler der TH Köln wollen mithilfe sogenannten „Methan-Crackings“ goldenen, sprich CO2-negativen Wasserstoff herstellen, der auch den dabei anfallenden Kohlenstoff weiternutzt.







