»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
Jetzt auch zum Hören: unser Newsletter als lockeres und informatives Gespräch.
Hören Sie mal rein!
Und, wie gewohnt, zum Lesen:
Förderprojekte sind auch für private Unternehmen meist ausschreibungspflichtig
Die Ausschreibungspflicht für öffentliche Auftraggeber ist in Deutschland gesetzlich geregelt, aber auch für private Unternehmen greift sie, wenn öffentliche Mittel (bspw. Fördergelder) weitergereicht werden.
Je nach Fördermittelgeber wird dies unterschiedlich gehandhabt. Seit Ende 2024 wird dies aber bspw. seitens der BAFA erstmalig geprüft. In der Regel reicht der Nachweis, drei Angebote eingeholt zu haben. Auch bei kommunaler Beteiligung muss Vergaberecht angewandt werden, sofern bestimmte Kriterien zutreffen, z. B. bei mehrheitlicher Beteiligung (über 50%) der Kommune. Tilia berät Sie fachkundig bei der Fördermittelakquise und -begleitung.
Energiemaßnahmen und „Investitions-Booster“: Regierung veröffentlicht Sofort-Programme
Die Koalition aus SPD und CDU hat Ende Mai ein Maßnahmenpaket veröffentlicht, dass die Industrie „im Eiltempo“ entlasten soll. Energieseitig werden sieben Vorhaben priorisiert, u. a. eine Strompreisentlastung oder der Ausbau von Geothermie, Wärmepumpen und -speicher sowie Wasserstoffprojekten. Auch Bürokratieabbau (bspw. bei Genehmigungsverfahren) und die Digitalisierung des Vergaberechts sollen für weitere Entlastung sorgen. Anfang Juni wurde zudem ein „Wachstumsbooster“ beschlossen, das neue Investitionsanreize setzen soll. Unter anderem sind hier die Aufstockung der degressiven Abschreibung (AfA), eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes und neue Abschreibungsmöglichkeiten geplant.
Umsetzung von EU-Richtlinie „RED III“ in Deutschland verzögert sich
Wer Windenergieanlagen plant, muss ab Juli mit Rechtsunsicherheiten rechnen. Dann läuft die Notfallverordnung aus, die bis zu Umsetzung der EU-Richtlinie „Renewable Energy Directive (RED) III“ gelten sollte. Letztere lässt in der Umsetzung allerdings weiterhin auf sich warten. Konkret bedeutet das u. a. eine Rückkehr komplizierter Prüfungs- und Genehmigungspflichten (bspw. im Bereich Artenschutz), was erhebliche Verlängerungen von Wartezeiten und somit eine stagnierende Energiewende zur Folge haben könnte.
Weitere Nachrichten:
- GEG: Obwohl die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes vereinbart ist, sollen einige Ziele beibehalten werden. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) will u. a. am 65%-Anteil erneuerbarer Energien bei neuen Heizkesseln festhalten.
- AGNES: Wie soll die „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ (AGNES) ab 2029 aussehen, wenn die Stromnetzentgeltverordnung ausläuft? Dazu hat die Bundesnetzagentur im Mai ein Verfahren eröffnet und ein Diskussionspapier veröffentlicht.
- Biomasse: Steuervergünstigungen für Strom aus Biomasse ab einer Gesamtleistung von über 7,5 MW entfallen ab dem 21. Mai 2025. Diese Strommengen sind seitdem grundsätzlich versteuerungspflichtig, teilt die Generalzolldirektion mit.







