»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

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Und, wie gewohnt, zum Lesen:

GMG-Eckpunktepapier: Wärmewende wird technologieoffener

Union und SPD haben am 24. Februar ein Eckpunktepapier des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) veröffentlicht. Darin wird deutlich, dass das GMG die Wärmewende grundsätzlich bestätigt, jedoch technologieoffener gestaltet und mehr Verantwortung auf Eigentümer und den Markt verlagert. Gas bleibt als Übergangs-, Spitzenlast- oder Hybridlösung relevant, während hybride Systeme und KWK weiterhin als praxisnah gelten. Der Wegfall der 65 %-Regel senkt kurzfristig den Umsetzungsdruck, erhöht aber die Bedeutung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen unter Berücksichtigung steigender Energie- und CO₂-Kosten. Tilia berät sie umfassend zum GMG. Nach Veröffentlichung des Referentenentwurf Ende März informieren wir umgehend hier im Spotlight.

EuGH-Urteil verschärft Anforderungen an Inhouse-Vergaben

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Januar 2026 verschärft die Anforderungen an Inhouse-Vergaben: Künftig erfolgt eine konzernweite Betrachtung des Umsatzes, auch unter Einbezug von Tochtergesellschaften. So sollen Umgehungskonstruktionen verhindert werden, während Umsätze von Schwestergesellschaften weiterhin unberücksichtigt bleiben. Die „Betrauung“ wird wichtiger: Nur Tätigkeiten, die eindeutig als gemeinwohlorientiert und betraut gewertet werden können, zählen künftig zum relevanten Inhouse-Umsatz. Für Kommunen und Stadtwerke ergibt sich daraus ein komplexerer Prüf- und Anpassungsbedarf.

EEG-Novelle: Ab 2027 werden neue Planungsansätze nötig

Im letzten Spotlight berichteten wir von der geleakten EEG-Novelle. Auch wenn viele Inhalte noch nicht final beschlossen sind, zeichnet sich eine deutliche Richtung ab, die insbesondere ab 2027 relevant wird. Die Novelle zeigt eine klare Verschiebung hin zu einem marktbasierten System mit stärkerer Direktvermarktung, technischen Anforderungen und möglichen Erlösabschöpfungen („Clawbacks“) für größere Anlagen. Kleine PV-Anlagen unter 25 kW verlieren ab 2027 die feste Einspeisevergütung, wodurch Eigenverbrauch und Speicherlösungen zum zentralen Geschäftsmodell werden. Insgesamt wird PV stärker in den Markt integriert; klassische Volleinspeisemodelle verlieren an Bedeutung.

Fernwärme: Gerichtsurteil stärkt Versorgerseite gegen Kündigungen

Laut Urteil des Landgerichts Oldenburg (noch nicht rechtskräftig) greift das Sonderkündigungsrecht nach § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV nur, wenn fossile Fernwärme tatsächlich durch erneuerbare Energien ersetzt wird. Bei bereits klimafreundlicher Fernwärme ist eine Kündigung – etwa beim Umstieg auf eine Wärmepumpe – nicht automatisch möglich, was die Position der Versorger stärkt. Das Urteil setzt damit ein Signal gegen den bisher als „Fluchtparagraph“ kritisierten Mechanismus und priorisiert Klimaschutz sowie Versorgungssicherheit. Parallel plant der Gesetzgeber im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes weitere Einschränkungen zugunsten von mehr Investitions- und Planungssicherheit für Fernwärmenetze.

Bundesregierung plant EnWG-Novelle zur Stilllegung von Gasnetzen

Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermöglicht es Gasnetzbetreibern künftig, Netze stillzulegen, auch wenn weiterhin Anschlussbedarf besteht, und schafft so neue rechtliche Spielräume für den Ausstieg aus der Erdgasversorgung. Das Ziel: mehr Planungs- und Rechtssicherheit, insbesondere im Kontext der Umstellung auf alternative Gase wie Wasserstoff oder Biomethan. Verbraucher sollen jedoch durch Übergangsfristen geschützt werden, sodass keine kurzfristigen Versorgungsabbrüche entstehen.

Weitere News:

  • Vermiedene Netzentgelte: Die Bundesnetzagentur hat im Februar beschlossen, die vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Kraftwerke ab 2029 vollständig abzuschaffen. Der Abbau erfolgt stufenweise.
  • E-Ladeinfrastruktur: Laut Pressemitteilung vom 25. März unterstützt das Verkehrsministerium ab sofort den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern, z. B. Wallboxen, mit 500 Mio. Euro.
  • Fliegendes Windkraftwerk: Ein chinesisches Unternehmen hat ihr in 2000 Metern Höhe fliegendes Windkraftwerk erfolgreich getestet. Über einen Zeitraum von 30 Minuten erzeugte es eine Leistung von durchschnittlich 385 Kilowatt.

Lesen Sie hier die vorigen Spotlights:

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