»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
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Und, wie gewohnt, zum Lesen:
Strategische Gasnetz-Ausrichtung als Chance für Stadtwerke
Das Strategiepapier „NEST“, das seit 2024 die Neuregulierung der Versorgungsnetze regelt, macht deutlich: Ein flächendeckender Wasserstoffausbau wird nicht kommen. Die Transformation der Gasnetze jedoch soll lokal abgestimmt weiter gefördert werden. Nur: Welche Netzabschnitte sollen erhalten, welche zurückgebaut werden? Entscheidungsgrundlage dafür bilden oft kommunale Wärmepläne – und Stadtwerke werden so zum zentralen Akteur. Wer jetzt in Abstimmung mit Kommune und Netzbetreiber strategisch plant, für den können Gasnetze zur großen Chance bei der Wärmewende werden. Tilia unterstützt Sie konkret bei Ihren Vorhaben – strategisch wie operativ.
Grünes Licht für Strompreissenkungen
Um die hohen Energiepreise zu senken, hat die Bundesregierung Anfang September 2025 Entlastungsmaßnahmen bekannt gegeben, die ab 2026 gelten sollen. Zur Entlastung der Industrie ist unter anderem die dauerhafte Anwendung des EU-Mindeststeuersatzes für Strom (0,05ct/kWh) geplant. 26 Milliarden Euro Bundeszuschüsse auf Übertragungsnetzentgelte, über vier Jahre verteilt, kommen hingegen auch Privatkunden zugute. Auch die Abschaffung der Gasspeicherumlage soll Haushalte und Unternehmen entlasten.
Energiepreise bleiben hoch, aber Entlastungen sind möglich
Vor allem im produzierenden Gewerbe können Unternehmen hohen Energiepreisen durch gezielte Anträge bei Strom- und Energiesteuern entgegenwirken. Durch korrekte Beantragung von Entlastungen, die sonst ungenutzt blieben, lassen sich jährlich sechsstellige Beträge einsparen. Entlastungsmöglichkeiten bieten sich bspw. bei der Stromsteuerentlastung (§ 9b StromStG), dem Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV) oder durch besondere Ausgleichsregelungen (BesAR) wie der Begrenzung der KWK-/Offshore-Umlage. Voraussetzung für viele Einsparung sind vorliegende Messkonzepte – nur korrekt abgegrenzte Strommengen sind entlastungsfähig.
Was tun bei verzögerten Netzanschlussverfahren?
Ob PV-Anlage, Wallbox oder Wärmepumpe: Netzbetreiber sind immer öfter überfordert von der Anzahl sowie der technischen Komplexität von Netzanschlüssen. Eine unklare Rechtslage und kaum verbindliche Pflichten für Netzbetreiber verschärfen die Krise. Mit einer EEG-Reform sowie einer neuen EnWG-Novelle versucht die Politik, Klarheit zu schaffen – bis es soweit ist, hilft jedoch in den meisten Fällen nur die Einzelfallprüfung.
Über geplante Verbesserungen der Situation ab 2026 – unter anderem durch geplante Digitalisierung der Prozesse durch Webportale, standardisierte Verträge und Reform der technischen Bedingungen für den Anschluss – halten wir Sie in unserem Newsletter auf dem Laufenden.
Frühzeitiger Transformationsplan schafft Kostensicherheit
Fossile Energieträger werden teurer, ab 2027 greift ein neues Emissionshandelssystem, Gasnetz-Investitionen dürfen nur noch bis 2045 abgeschrieben werden – drei beispielhafte Indikatoren dafür, dass ein frühzeitiger Transformationsplan nicht nur zum Erreichen der Klimaschutzziele, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Erstellung eines solchen Plans wird zudem mit bis zu 90.000 Euro pro Standort und einer Quote von 40 bis 70 Prozent gefördert und steht allen privaten wie kommunalen Unternehmen offen. Tilia berät und begleitet Sie sowohl bei der Antragsstellung als auch der Umsetzung Ihrer Transformation.
Weitere News:
- Haushalt:
- Nach dem Ende der Ampelkoalition und einer Phase der vorläufigen Haushaltsführung wurde der Bundeshaushalt 2025 nun am 18. September beschlossen. Jetzt läuft alles wieder unter einem normalen Bundeshaushalt. Der Bundeshaushalt für 2026 soll hingegen bereits zum 19. Dezember 2025 kommen. Der Entwurf setzt auf Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren, indem er stabile Regeln und eine verlässliche Förderkulisse anstrebt. Fördermittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollen gezielt und zügig, insbesondere für Kommunen, bereitgestellt werden. Energieeffizienz soll als gesetzlich gesicherter Bestandteil des Klima- und Transformationsfonds langfristig abgesichert werden. Zudem werden die Mittel aus dem Sondervermögen künftig ausschließlich für klar definierte Handlungsfelder verwendet und von einem unabhängigen Beirat überwacht.
- EU-Klimaziele: Auf dem Weg zur vollen Klimaneutralität bis 2050 galt bislang das europäische Zwischenziel, bis 2040 die Emissionen im Vergleich zu 1990 um 90% zu senken. Auch wegen Deutschland steht das nun auf der Kippe.
- Heizkostenverordnung: Zum 1. Oktober 2025 müssen laut Heizkostenverordnung Betreiber zentraler Wärmepumpenanlagen Verbrauchsdaten individuell erfassen und transparent abrechnen. Pauschale Umlagen sind nicht mehr erlaubt.







