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»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

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Und, wie gewohnt, zum Lesen:

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. Oktober 2025 tritt das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) in Kraft.

Damit ist die konkrete Verteilung des Sondervermögens von 100 Mrd. € endgültig beschlossen. Laut dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens (SVIKG) können Investitionen in wasserwirtschaftliche Infrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in den Kommunen der Bundesländer ausdrücklich finanziert werden.

Förderfähig im Bereich „Wasserwirtschaft“ sind z. B.

  • Trinkwasserversorgung
    • Neubau, Sanierung und Erweiterung von Leitungsnetzen und Anlagen.
  • Abwasserentsorgung
    • Kläranlagen, Kanalnetze, Regenwasserbewirtschaftung.
  • Hochwasserschutz und Klimaanpassung
    • Deiche, Rückhaltebecken, Renaturierung von Flussläufen.
  • Digitalisierung und Effizienzmaßnahmen
    • Sensorik, Steuerungssysteme für Wasser- und Abwassernetze.

Förderfähig sind auch notwendige Begleitmaßnahmen wie z. B. Planung, Genehmigung.

Herausforderungen / Potentiale für Kunden:

  • Identifikation der geeigneter Maßnahmen / Aufbau eines Assetmanagements
  • Strukturierte Umsetzung von Baumaßnahmen
  • Wassersensible Stadtentwicklung als Teil des Bereichs Abwasserentsorgung
  • Erschließung Industriegebiete (Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung)

Nur noch bis Ende 2025: Wärmeplanungsgesetz per BEW-Modul erfüllen

Dass bis Ende 2026 verpflichtend ein Wärmenetzausbau- und -Dekarbonisierungsfahrplan gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgelegt werden muss, ist hinlänglich bekannt. Eine weniger bekannte Alternative ist die Erfüllung dieser Vorgaben per BEW-Förderung: Wer bis zum 31. Dezember 2025 eine Förderung im BEW-Modul 1 (Transformationsplan bzw. Machbarkeitsstudie) stellt, oder bis 31. Dezember 2026 einen Förderbescheid fürs BEW-Modul 2 (Investitionsförderung) vorliegen hat, für den entfällt die verpflichtende Erstellung eines separaten Dekarbonisierungsfahrplans. Zudem sind die BEW-Förderbedingungen mit Zuschüssen bis zu 50% hoch attraktiv. Nutzen Sie die Zeit bis Ende 2025 – Tilia unterstützt Sie gern bei der Antragsstellung.

BEW-Einzelmaßnahmenförderung nur noch in Sonderfällen möglich

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist in der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) das Modul 3 vorgesehen. Zum 15. September – also 36 Monate nach Inkrafttreten – ist diese Möglichkeit jedoch für alle ausgelaufen, deren Transformationsplan nicht eh schon gefördert wird. Denn parallel zu einem laufenden Transformationsplan können Einzelmaßnahmen weiterhin gefördert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Mindestens das erste Maßnahmenpaket des Plans ist bereits umgesetzt, und es haben sich kurzfristig neue Investitionsmöglichkeiten ergeben.

Regulierungsstrategie im Wandel: Was können Netzbetreiber jetzt tun?

RAMEN Strom, RAMEN Gas, StromNEF oder GasNEF – die vielen neuen Festlegungen der Bundesnetzagentur zwingen Netzbetreiber deutschlandweit zu einer strategischen Neuausrichtung. Auf die Frage, wie man seine Regulierungsstrategie nun anpasst, gibt es vielfältige Antworten: Eine Neuausrichtung der strategischen Finanzplanung unter Berücksichtigung des künftigen WACC-Modells, eine Neubewertung des Effizienzvergleichs gerade für kleinere Netzbetreiber, oder auch die frühzeitige Beteiligung an Konsultationsverfahren (z. B. zu RAMEN und Strom-/GasNEF) können wichtige Impulse setzen. Nehmen Sie zur Ausarbeitung einer individuellen Strategie jederzeit Kontakt zu uns auf.

Die Kundenanlage im Limbo – der aktuelle Stand

Die rechtliche Einordnung von Kundenanlagen steht nach den Urteilen von EuGH und BGH vor einem grundlegenden Wandel: Die bisherigen Abgrenzungskriterien gelten nicht mehr, entscheidend ist nun, ob eine Anlage als Verteilernetz im Sinne der EU-Richtlinie einzustufen ist. Dadurch drohen vielen Betreibern – etwa von Mieterstrom- oder Quartiersprojekten – erhebliche regulatorische Pflichten und Risiken. Während der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsrecht noch keine Lösung präsentiert hat, soll im Stromsteuerrecht ab 1. Januar 2026 eine Neuregelung gelten, die mehr Klarheit über die Steuerpflicht schaffen soll („ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung“). Betreiber sollten die Entwicklung nun genau verfolgen, neue Projekte mit mehreren Gebäuden meiden und prüfen, ob ihre Anlagen als geschlossene Verteilernetze eingestuft werden können, um Rechtssicherheit zu gewinnen.

Förderlandschaft 2025/26: Überblick & Perspektiven

Der Bundeshaushalt 2025 wurde beschlossen, und auch das Haushaltsgesetz 2026 soll noch dieses Jahr verabschiedet werden. Die Förderlandschaft bleibt zwar dynamisch und kann jederzeit kurzfristigen Änderungen unterliegen, dennoch sind Förderungen weiterhin flächendeckend verfügbar. Im Folgenden ein Kurzüberblick:

KTF-Entwurf 2026: rund 12 Mrd. € sind für den Gebäudebereich eingeplant, 2,7 Mrd. € für Industrie, 1,7 Mrd. € für Wärmenetze (BEW-Förderung). Dazu kommen fast 10 Mrd. € für die Energiekosten-Entlastung, insb. Der EEG-Umlage.

GEG/BEG: Änderungen sind angekündigt, Details bisher unklar. Anpassungen werden bis spätestens Mitte 2026 erwartet. Förderprogramme lohnen sich weiterhin, da oft günstiger als Ankauf von CO2-Zertifikaten.

BEG (Gebäude) und BEW (Wirtschaft): Mit Förderquoten zwischen 15 und 60% weiterhin so beliebte wie relevante Förderungen.

BIK (klimafreundlicher Neubau): Die 2. Runde ist inzwischen gestartet.

 

Weitere News:

  • Biomassepaket bewilligt: Das Gesetz zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und zur Sicherung der Anschlussförderung wurde vom Bundestag verabschiedet und von der EU-Kommission genehmigt. Bieter können seit dem 1. Oktober nun passende Gebote einreichen.
  • StromNEV reformiert: Die StromNEV wird bis Ende 2028 grundlegend reformiert: Vermiedene Netzentgelte für dezentrale Anlagen werden bis 2029 vollständig abgeschafft, Entgeltreduzierungen für energieintensive Unternehmen sollen künftig nur noch bei systemstützendem Verhalten gewährt werden.

Lesen Sie hier die vorigen Spotlights:

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