»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

Jetzt auch zum Hören: unser Newsletter als lockeres und informatives Gespräch.

album-art
00:00

Und, wie gewohnt, zum Lesen:

EU-Energieeffizienzrichtlinie: Höhere Schwellenwerte bringen Entlastung

Das Bundeswirtschaftsministerium plant mit der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie eine Reform von EDL-G und EnEfG, die Pflichten vereinfacht und Unternehmen durch höhere Schwellenwerte spürbar entlastet. Künftig soll die Energieauditpflicht nicht mehr rein vom Status als kleines oder mittleres Unternehmen, sondern allein vom tatsächlichen Energieverbrauch abhängen und erst ab einem jährlichen Endenergieverbrauch von über 2,77 GWh gelten. Bisherige Selbsterklärungspflichten entfallen, auch die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen steigt von 7,5 GWh deutlich auf 23,6 GWh. Für viele Unternehmen bedeutet dies weniger Bürokratie, allerdings müssen bestimmte bislang nicht auditpflichtige KMU bis zum 11.10.2026 erstmals ein Energieaudit durchführen.

Ausnahmeregelung erlaubt 2026 parallelen Bezug von Industriestrompreis und Strompreiskompensation

Die Bundesregierung will energieintensive Unternehmen im Jahr 2026 stärker entlasten, indem erstmals Industriestrompreis und Strompreiskompensation für denselben Produktionsschritt kombiniert werden können. Davon profitieren insbesondere stromintensive und bereits elektrifizierte Industrien wie die Stahlbranche. Stand jetzt ist die Maßnahme, die rund 1 Milliarde Euro Haushaltsmittel kostet, als einmalige Entlastung geplant; die Wirtschaft fordert dauerhafte Regelungen über 2026 hinaus, um die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industrien langfristig zu stärken. Ein Strompreis von rund 50€ / MWh gilt weiterhin als zentrales Instrument, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Strommarktreform soll Elektrifizierung vorantreiben

Die EU-Kommission plant eine umfassende Strommarktreform, die Strom gegenüber fossilen Energieträgern steuerlich begünstigen und so Elektrifizierung sowie Dekarbonisierung beschleunigen soll. Gleichzeitig sollen Netzentgelte und Regulierung stärker auf Digitalisierung und intelligente Netze ausgerichtet werden. EU-weite Smart-Meter-Quoten von 50 % bis 2030 und 65 % bis 2033 sollen erstmals verbindlich eingeführt werden. Für Stadtwerke und Netzbetreiber bedeutet dies mehr Investitionen in digitale Infrastruktur, neue regulatorische Anforderungen und eine stärkere Fokussierung auf ein elektrifiziertes Energiesystem. Am 22. Juli soll die Reform offiziell vorgestellt werden.

Aktuelle EU-Überlegungen zur Kundenanlage

Die Rechtsprechung von EuGH und BGH (wir berichteten) führt zu einer deutlichen Einschränkung der bisherigen deutschen Kundenanlagenpraxis und einer engeren Abgrenzung zum Verteilnetz. Unter aktuellen Überlegungen auf EU-Ebene blieben lokale Stromversorgungsmodelle zwar möglich, würden künftig aber stärker auf einzelne Gebäude oder klar abgegrenzte Wohnquartiere begrenzt. Die aktuell diskutierten EU-Anpassungen schaffen mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung, lassen jedoch zentrale Begriffe offen und reduzieren damit die bisherige Flexibilität. Für Bestandsprojekte gilt eine Übergangsphase bis mindestens 2028, sodass kurzfristig kein Anpassungsbedarf besteht – für Neubauprojekte sollen aber noch dieses Jahr verbindliche Definitionen ausgearbeitet werden.

Ab 1. Juli: Weniger Bürokratie für schnellere Vergaben

Zum 1. Juli 2026 tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft und entlastet öffentliche Ausschreibungen durch weniger Bürokratie, digitalisierte Verfahren und höhere Schwellenwerte, etwa Direktvergaben bis 50.000 €. Zudem werden Vergabeverfahren insgesamt weniger anfällig für Verzögerungen durch Rechtsmittel, sodass laufende Projekte schneller weitergeführt werden können, auch wenn es Beschwerden gibt. Gleichzeitig erlaubt das Gesetz mehr Flexibilität bei der Strukturierung und Bündelung größerer Projekte. Insgesamt sollen insbesondere Infrastruktur-, Energie- und Wasserprojekte schneller umgesetzt werden, z. B. durch beschleunigte Investitionen in Netze oder Anlagen bei gleichzeitig kürzeren Projektlaufzeiten.

Weitere News:

  • Stromspeicher: Die Bundesnetzagentur wird den Vertrauensschutz für Stromspeicher bei der Netzentgeltprivilegierung aufrechterhalten. Neue Frist für die Entgelterhebung ist der 4. August 2029.
  • Förderstopp: Die Mittel des KfW-Programms 432 zur energetischen Stadtsanierung sind für 2026 bereits ausgeschöpft. Alternativen wie BEW, BEG oder Landesprogramme rücken in den Fokus. Tilia berät Sie hierzu umfassend.

Lesen Sie hier die vorigen Spotlights:

19:09:54 - 32.51 MB