»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
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Und, wie gewohnt, zum Lesen:
Update zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sorgt für Unsicherheit
Aus dem „GMG“ wurde mit dem Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz das „GModG“: Primär soll das Gesetz die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umsetzen, bringt aber weitreichende Änderungen im Gebäudeenergiegesetz, Mietrecht und bei Energieausweisen mit sich. Zentrale Elemente wie Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS), Zero-Emission-Standard ab 2030 und neue Regeln für Neubauten gelten als politisch gesetzt, viele Details des aktuellen Entwurfs sind jedoch noch umstritten und könnten im weiteren Verfahren verschärft werden. Kritisiert wird insbesondere, dass die Standards für Neubauten abgesenkt werden, fossile Heizungen länger zulässig bleiben und die neuen MEPS durch zahlreiche Ausnahmen und fehlende Sanktionen stark abgeschwächt werden. Bei Heizungen entfällt die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe, während neue Biomasse- und Biogasquoten nach Einschätzung vieler Experten keinen verlässlichen fossilen Ausstieg garantieren.
Im Zuge der teils erheblichen Unsicherheiten sollten sich Unternehmen zur Zeit auf grundlegende Strategien wie das Umsetzen von Energieeffizienz- und Sanierungsmaßnahmen sowie zur Verbrauchsreduktion fokussieren. Über den Fortgang des Gesetzes halten wir Sie auf dem Laufenden.
GModG: Solarpflicht kommt
Neu im GModG ist der § 106: Damit wird erstmals ein bundesweit einheitlicher Rahmen für Solarpflichten auf Gebäuden geschaffen und damit die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umgesetzt. Grundlage sind stufenweise eingeführte Solarpflichten für öffentliche Gebäude, Nichtwohngebäude, größere Sanierungen sowie ab 2030 auch für neue Wohngebäude und überdachte Parkplätze. Bisher existieren in Deutschland bereits zahlreiche, aber sehr unterschiedlich ausgestaltete Landesregelungen, was zu einem „regulatorischen Flickenteppich“ für Investoren und Projektentwickler führt. Das GModG soll diese Unterschiede nicht abschaffen, sondern einen übergreifenden Mindeststandard schaffen und damit vor allem die Planungssicherheit erhöhen.
Wärmeplanungsgesetz (WPG) weitet die „kleine Wärmeplanung“ aus
Am 27. Mai hat die Bundesregierung eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen, mit der vor allem kleine Kommunen bei der Wärmeplanung deutlich entlastet werden. Kernpunkt ist die neue „kleine Wärmeplanung“ für Kommunen bis 15.000 Einwohner, die den Aufwand stark reduziert und erlaubt, Gebiete vollständig als dezentral versorgt auszuweisen, ohne Fernwärme- oder Wasserstoffnetze planen zu müssen. Datenerhebung und Vorgaben für Netzbetreiber werden vereinfacht, die kommunale Wärmeplanung so praxistauglicher und wirtschaftlicher gestaltet. Größere Städte mit mehr als 45.000 Einwohnern dagegen müssen künftig zusätzlich Kälteplanung, Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsanalysen sowie Kooperationen mit Nachbarkommunen berücksichtigen.
500 Mio. Euro für urbane E-Mobilität
Fehlende Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern gelten als einer der Hauptengpässe in der Elektromobilität. Um dem zu begegnen, fördert der Bund seit April 2026 mit bis zu 500 Mio. € den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, insbesondere Vorverkabelung, Wallboxen und Netzanschlüsse. Förderfähig sind WEGs, Vermieter, Wohnungsunternehmen und kleine bis mittlere Unternehmen, allerdings ist das Programm vor allem auf größere Wohnanlagen ausgelegt, da Mindestanforderungen wie sechs elektrifizierbare Stellplätze und 20 % Vorverkabelung kleine Mehrfamilienhäuser oft ausschließen oder wirtschaftlich unattraktiv machen. Achtung: Schon heute sind Eigentümer bei Neubauten bzw. Renovierungen zur baulichen Vorbereitung von Ladeinfrastruktur verpflichtet. Diese „Mindeststandards“ sind daher nicht förderfähig. Die Tilia berät Sie gern auch im konkreten Einzelfall.
Senkung der Energiesteuer soll für kurzfristige Entlastung sorgen
Die Bundesregierung hat im April 2026 ein kurzfristiges Entlastungspaket beschlossen, das vor allem eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 17 Cent pro LiterBeschlossen. Eine eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1000 € für Beschäftigte ist allerdings wieder vom Tisch. Ziel ist die schnelle Entlastung von Haushalten und Unternehmen angesichts hoher Kraftstoff- und Lebenshaltungskosten, während Strom-, Gas- und Wärmepreise ausdrücklich nicht Bestandteil des Pakets sind. Größere Strukturreformen, etwa bei Einkommensteuer, Krankenversicherung oder Energiepreisen, wurden zwar angekündigt, sollen aber erst ab 2026 bzw. 2027 wirken. Zentrale energie- und klimapolitische Fragen bleiben ungelöst, auch auf EU-Ebene herrscht noch hohe Unsicherheit.
Geplante EnEfG-Novelle: Wie wirkt sie sich auf die Praxis aus?
Die im April 2026 veröffentlichte Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) passt das Gesetz an EU-Recht an. Sie hält die Energieeffizienzziele grundsätzlich aufrecht, gestaltet viele Pflichten jedoch differenzierter und teilweise flexibler. Unternehmen müssen je nach Energieverbrauch neue Anforderungen zu Energie- und Umweltmanagementsystemen, Umsetzungsplänen und Abwärmenutzung erfüllen, wobei strengere Prüf- und Bußgeldregelungen vorgesehen sind. Für öffentliche Einrichtungen werden einzelne Einsparpflichten leicht reduziert oder gestrichen, gleichzeitig kommen neue Prüfpflichten für große Investitionen nach dem Prinzip „Energieeffizienz zuerst“ hinzu. Für Unternehmen gilt: Insbesondere bei den Themen Energiemanagementsysteme und Abwärme ist jetzt entscheidend, frühzeitig und proaktiv zu prüfen, welche Fristen, Schwellen und/oder Nachweise konkret erforderlich sind. Sprechen Sie uns jederzeit dazu an.
Weitere News:
- Stromnetzausbau: Laut einer Studie des Fraunhofer Instituts könnte sich der Strombedarf bis 2045 in Deutschland mindestens verdoppeln. In vier verschiedenen Szenarien wird aufgezeigt, wie die Klima- und Einsparziele trotzdem erreichbar bleiben.
- Energiepreise: Im Zuge des Iran-Krieges steigen die Gaspreise – jedoch nicht in der Dimension wie nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Im Strombereich hingegen sinken (auch jahreszeitenbedingt) die Preise.







