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AktuellesSpotlight Energiewende

Ausgabe Dezember 2023 mit einer Sondermeldung: Auswirkungen der Haushaltssperre, Wärmeplanung, Energieeffizienzgesetz

Tilia 12 Dezember 2023 No Comments

»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert?
Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

Haushaltssperre: Welche Mittel sind betroffen?

Die vom Bundesfinanzministerium verhängte Haushaltssperre im Zuge des Klimafonds-Urteils hat auch ein Antrags- bzw. Zusage-Stopp diverser Förderprogramme zur Folge. Betroffen von den Sperren sind u.a. Mittel zur EEG-Förderung und zum Aufbau der Wasserstoffindustrie, Förderung von Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung und für effiziente Wärmenetze, sowie ab 2024 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen.
Nicht betroffen sind im Zeitraum 2023/24 die Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.
Überall, wo Portale noch offen sind, kann aber die Chance genutzt werden, Anträge trotzdem einzureichen. Diese werden von den Fördermittelgebern weiterhin geprüft, auch wenn zurzeit keine finale Zuwendung ausgesprochen werden kann. Die Tilia unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung.

Dazu eine Sondermeldung zur aktuellen Lage zum Bundeshaushalt 2023, 2024 und 2025 – auf Basis u.a. der Regierungserklärung vom 13.12.2023:

Aktueller Stand & Ausblick:

  • Bundeshaushalt 2023: Der laufende Haushalt und damit verbunden der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und die Auszahlung der Energiepreisbremsen sind haushaltsrechtlich abgesichert.
  • Bundeshaushalt 2024: Mit der am 13.12.2023 erfolgten Regierungserklärung von Olaf Scholz sind nun erste Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2024 kommuniziert worden:
    • Statt einer Aussetzung der Schuldenbremse wird es zu Kürzungen und Einsparungen kommen.
    • Die Mittel für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden sinken und das geplante Programm zum Aufbau von Transformationstechnologien soll gekürzt werden.
    • Einschnitte bei der Förderung von Solaranlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nicht geplant.
    • Klimaschädliche Subventionen sollen abgeschafft werden.
    • Zu folgenden Punkten wurde sich konkret geäußert:
      • ÜNB-Zuschuss Netzentgelte 2024: Die Zuschüsse zu den Netzentgelten werden komplett gestrichen. Die Verteilnetzbetreiber haben nun die Möglichkeit, ihre Netzentgelte ebenso bis Jahresende anzuheben. Sobald diese angepasst sind, können auch die Stromversorgungsunternehmen die Preiserhöhungen an Ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.
      • Mehrwertsteuer bei Gas und Wärme: Die Wiederanhebung ab 01.03.2024 ist vom Bundestag im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen worden. Die noch ausstehende Verabschiedung im Bundesrat ist frühestens am 02.02.2024 möglich. Sollte das Wachstumschancengesetz in dieser Form nicht verabschiedet werden, greift die Mehrwertsteueranhebung erst zum 01.04.2024.
      • Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Der Preis pro Tonne CO2 soll zum 01.01.2024 auf 45 Euro und für 2025 auf 55 Euro steigen. Der vorgesehene Preiskorridor für 2026 bleibt mit 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 unverändert.
      • EEG-Förderung / EEG-Umlage: Bei der EEG-Förderung sind keine Kürzungen geplant und die EEG-Umlage wird weiterhin über den Bundeshaushalt finanziert.
      • Aufbau der Wasserstoffindustrie: Beim Thema Wasserstoff und der Dekarbonisierung der Industrie soll es ebenso keine Kürzungen geben.
    • Zu den anderen Punkten – wie Förderungen der BAFA, der KfW oder der Kommunalrichtlinie, wie Klimaschutzverträge oder Beihilfen wie Strompreiskompensation oder Maßnahmen aus dem jüngst angekündigten Strompreispaket u.v.m. wurde sich nicht geäußert.
  • Bundeshaushalt 2025: Bislang sind hierzu keine konkreten Angaben bekannt. Es ist absehbar, dass die vorgesehenen Maßnahmen für 2025 noch stärker betroffen sind als die für 2024. Im März 2024 muss der Finanzminister die Eckwerte für 2025 vorlegen.

 

Gesetz zur kommunalen Wärmeplanungen nach Änderungen beschlossen

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung in Kraft. Mit letzten Änderungen wurde es Mitte November im Bundestag beschlossen. So entfallen unter anderem Einschränkungen bei der Nutzung von Abwärme. Auch wurde die Frist zum Erreichen eines 65%-Anteils erneuerbarer Energien bei neuen Wärmenetzen um ein Jahr auf den 1. März 2025 angehoben. Die Tilia berät aktuell Städte wie Konstanz und Aalen und auch Kommunen bei ihrer Wärmeplanung.

Energieeffizienzgesetz: Erste Übergangsregelungen beschlossen

Kurz nach dem Start des EnEfG am 18.11.23 sind bereits erste Übergangsregelungen beschlossen wurden. Die ehrgeizigen Ziele, Unternehmen bereits in 2024 zur Einführung eines Energiemanagementsystems zu verpflichten sowie weitere neue Berichts- und Meldepflichten umzusetzen, lassen sich nicht einhalten. Die Tilia hilft Unternehmen erfolgreich bei der Implementierung von Energie- und Umweltmanagementsystemen.

Weitere neue Regelungen:

  • Energiewirtschaftsgesetz: Der Bundestag hat eine umfassende EnWG-Reform beschlossen. Neben neuen Verantwortungen für die Bundesnetzagentur wurden auch erste Regelungen für ein Wasserstoff-Kernnetz
  • Stromnetze: Die Bundesnetzagentur hat Regelungen festgelegt, um „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ wie Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen schneller ins Stromnetz zu integrieren. Ein Anschluss darf nun nicht mehr „mit Verweis auf mögliche Engpässe“ verweigert werden, sagt BNetzA-Präsident Klaus Müller in einer Pressemitteilung.
  • Klimaschutz: Investitionen der deutschen Industrie in den Klimaschutz sind binnen zehn Jahren um knapp 75% auf über 4 Milliarden Euro (2021) gestiegen, berichtet das Statistische Bundesamt. Über 2 Milliarden entfallen auf Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Windkraft- oder Photovoltaikanlagen.
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