»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert?
Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
EU kippt Sanierungspflicht für Wohnhäuser
In der Einigung zur Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) schwächt die EU einige härtere Regelungen ab. So entfällt beispielsweise die Verpflichtung zur Sanierung der energetisch schlechtesten Wohnhäuser. Stattdessen soll der Primärenergieverbrauch des gesamten Bestands bis 2030 um 16 %, bis 2035 um 20 bis 22 % reduziert werden. Übergreifende Klimaziele der EU bleiben aber weiter bestehen. Bei der Umrüstung auf eine nachhaltige Wärmeversorgung oder der Erstellung von Energieeffizienzkonzepten hilft Ihnen die Tilia gerne weiter.
GEG: Biomethan kann bei Erfüllung von Mindestquoten helfen
Das lang diskutierte Gebäudeenergiegesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Unter anderem sieht es vor, dass Heizungsanlagen in Gebäuden stufenweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Nach letzten Änderungen ist nun auch der Einsatz von Biomethan zur Erfüllung der vorgegebenen Quoten erlaubt. Auch bilanzielles Biomethan, welches nicht tatsächlich vor Ort eingespeist wird, ist zulässig.
Solarpaket I aufgrund Klimafonds-Urteil nicht verabschiedet
Die in dem sogenannten Solarpaket I definierten Neuregelungen sind nicht wie geplant zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Aufgrund der Haushaltskrise konnte sich nicht mehr bei allen wichtigen Punkten geeinigt werden. Es darf erwartet werden, dass das Solarpaket I stattdessen Anfang 2024 verabschiedet wird. Unterstützung bei Planung, Bau & Betrieb von PV-Anlagen sowie entsprechenden Förderungen erhalten Sie bei der Tilia.
Weitere Nachrichten:
- Toolbox Energie: Eine im Rahmen des Forschungsprojekts „Leipzig BlauGrün“ u.a. von Tilia entwickelte Toolbox liefert ab sofort eine umfassende Technologieübersicht im Bereich Gebäudeversorgung und energetischer Sanierung. In übersichtlichen Steckbriefen können sich Entscheidungs- und Entwicklungsträger direkt auf der Tilia-Website über alle relevanten Technologien informieren – von Aquathermie bis Wärmebrücke.
- Klimaaußenpolitik: Rund um die COP28, auf der die Staatengemeinschaft eine „Abkehr“ von fossilen Brennstoffen eingeläutet hat, entwickelt auch Deutschland eine eigene Strategie zur Klimaaußenpolitik. Auf über 70 Seiten definiert sie Ziele zur Klimafinanzierung, CO2-Bepreisung und mehr.
- CO2-Zertifikate: Deutschland hat 2023 einen Rekorderlös von mehr als 18 Milliarden Euro mit dem Verkauf von CO2-Zertifikaten erzielt. Das Geld fließt direkt in den KTF und kommt damit dem Klimaschutz zugute. Mit den Rekorderlösen werden auch Forderungen nach einem Klimageld wieder lauter.