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AktuellesSpotlight Energiewende

Ausgabe Mai 2023: Gebäudeenergiegesetz, Energieeffizienzgesetz & Kommunale Wärmeplanung

Tilia 9 Mai 2023 No Comments

Neue Reihe »SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie ab sofort genau zu diesen Themen aus unseren diversen Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Digitalisierung und Smart City.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert?
Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

Gebäudeenergiegesetz 2024: Welche Technologien erreichen die 65-Prozent-Hürde?

Die Bundesregierung hat sich auf die Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Zur Umsetzung dieser Vorgabe kommen verschiedene Technologien in Frage, zum Beispiel der Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen oder eine Stromdirektheizung.
Wer jetzt den Neubau eines Quartiers oder die Sanierung eines Bestandsgebäudes plant, hat in der Tilia einen kompetenten Ansprechpartner. Bei Fragen rund um Vermieterforderungen, Mitwirkungspflichten für Stromversorger, sowie zu technischen Anforderungen und neuen Übergangsregelungen helfen wir gerne weiter.

Energieeffizienzgesetz: Neue Pflichten für Unternehmen & Versorger

Wie wollen wir in Deutschland zukünftig Energie sparen? Dazu liegt nun ein vom BMWK überarbeiteter Referentenentwurf des „Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ vor. Für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch beschreibt der Entwurf die konkrete Pflicht, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten.
Die Tilia ist erfahrener Begleiter, wenn es um die Implementierung bzw. Weiterentwicklung ebenjener Managementsysteme geht.

Kommunale Wärmeplanung: Förderungen besser zeitnah beantragen

Für die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung sind die Kommunen zentrale Akteure. Die Erstellung der notwendigen kommunalen Wärmeplanungen wird vom Bund mitgefördert. Aufpassen muss man allerdings, wenn Bundes- oder Landesgesetze die kommunale Wärmeplanung verpflichtend machen, wie z.B. in Baden-Württemberg – dann kann es zu (Teil-)Widerrufen kommen. Umso wichtiger ist es, die Förderungen zeitnah zu beantragen.
Nicht nur bei der Fördermittelbeantragung, sondern auch der Erarbeitung und Umsetzung eines Wärmeplans steht die Tilia bereits vielen Kommunen hilfreich zur Seite.

Weitere neue Regelungen:

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