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Chancen nutzen
Neues baden-württembergisches Klimaschutzgesetz

Bis zum Jahr 2050 soll die Energieversorgung in Deutschland im Wesentlichen klimaneutral erfolgen. Der Klimaschutzplan der Bundesregierung sieht bis zum Jahr 2030 eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 67 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 vor. Eine CO2-neutrale Wärmeversorgung in der Siedlungsplanung ist daher von zunehmender Bedeutung. Bei diesem Umbau der Wärmeversorgung sind die Kommunen wichtige Akteure. Im Zuge der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Herbst 2020 wird Baden-Württemberg als erstes deutsches Bundesland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für große Kreisstädte und Stadtkreise einführen.

 

Was ist eine kommunale Wärmeplanung und wer wird verpflichtet?
Die im Oktober 2020 beschlossene Klimaschutznovelle des Landes Baden-Württemberg verpflichtet die Stadtkreise und großen Kreisstädte in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2023 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Kommunale Wärmeplanung bedeutet, dass die Wärmeversorgung der gesamten Stadt ganzheitlich analysiert und sinnvolle Ausbaupfade unter Berücksichtigung der städtischen Entwicklung und Klimaziele erarbeitet werden.

 

Müssen die betroffenen Kommunen die Wärmeplanung selbst erstellen?
Nein, das Gesetz sieht für die Erstellung der Wärmeplanung ausdrücklich die Unterstützung der betroffenen Kommunen durch Beauftragung kompetenter externer Partner vor.

 

Was beinhaltet eine kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung bietet die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der verpflichteten Städte. Vereinfacht gesagt, besteht die Wärmeplanung aus drei Schritten: Im Rahmen der Wärmeplanung wird zuerst eine Analyse der IST-Situation durchgeführt, dann werden die Potenziale für erneuerbare Energien erfasst und schließlich aus den Ergebnissen Szenarien für eine klimafreundliche Wärmeplanung mit konkreten Empfehlungen von Maßnahmen für die Umsetzung erstellt.

 

Wie wird die kommunale Wärmeplanung finanziert?
Das Land Baden-Württemberg fördert die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung bei den verpflichteten Städten: von 2020 – 2023 jährlich mit einer Pauschale von 12.000 € und einem Betrag von 0,19 € pro Einwohner.

 

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der kommunalen Wärmeplanung?

Tilia hat bereits zahlreiche Städte und Kommunen bei der Konzeption und Umsetzung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung begleitet. Ein Beispiel dafür ist der von Tilia federführend erarbeitete Energienutzungsplan für die Stadt Konstanz.

Link auf die Webseite der Stadt Konstanz

Sie wünschen sich Beratung bei der Umsetzung einer CO₂-neutralen Wärmeversorgung? Wir unterstützen Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner: Dirk Klingen dirk.klingen@tilia.info

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