»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

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    Und, wie gewohnt, zum Lesen:

    Neue Regelungen im Energierecht verabschiedet

    Am 13. November 2025 hat der Bundestag umfassende Reformen im Energierecht beschlossen. Neben der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wurden 27 weitere Gesetze und Verordnungen angepasst. Sie betreffen u. a. Kundenanlagen, Energy Sharing, bidirektionales Laden, PV-Anlagen und vieles mehr. Die wichtigsten Neuregelungen stellen wir hier vor:

    Kundenanlagen: „Übergangslösung“ bringt mehr Rechtssicherheit

    Nach einer langen Phase rechtlicher Unsicherheit herrscht durch ein neu verabschiedetes Gesetz vom 13. November nun deutlich mehr Klarheit für viele typische Kundenanlagen – auch wenn es formal nur eine Übergangslösung darstellt. Für Konstellationen zur reinen Eigenversorgung wie Hausinstallationen oder Mieterstromprojekte ist die Einordnung als Kundenanlage nun wesentlich besser abgesichert, während bei komplexen Areal- und Contractor-Modellen weiterhin Prüfbedarf besteht. Die Übergangsfrist bis 2029 schützt Bestandsanlagen und verschafft Zeit für weitere Konkretisierungen, ohne dass kurzfristig Regulierungspflichten drohen. Betreiber und Contractor sind dennoch gut beraten, ihre Einordnung sorgfältig zu dokumentieren und neue Projekte frühzeitig rechtlich zu prüfen.

    „Energy Sharing“: Chance für dezentrale Energiekonzepte

    Neben Kundenanlagen bringt die EnWG-Novelle aus dem November weitere Neuerungen und Chancen mit sich. Per „Energy Sharing“ schafft sie ab 2026 erstmals einen klaren Rechtsrahmen für die gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem Ökostrom, wovon vor allem Bürgerenergie-Modelle und kleinere Akteure profitieren. Gleichzeitig werden Stromspeicher wirtschaftlich gestärkt, da die Netzentgeltbefreiung nun flexibler greift und neue Einsatzmöglichkeiten eröffnet. Ergänzend verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an Stromlieferverträge und AGB, um Haushaltskunden besser zu schützen.

    Neue Sicherheit für den PV-Eigenverbrauch

    Die EnWG-Novelle stellt klar, dass Netzbetreiber den Eigenverbrauch von Photovoltaikanlagen nur noch bei einer akuten Gefährdung der Netzsicherheit einschränken dürfen. Pauschale oder vorsorgliche Eingriffe sind damit ausgeschlossen; eine Abregelung ist ausschließlich als letztes Mittel zulässig. Ziel der Regelung ist es, die Rechte von Anlagenbetreibern zu stärken und den weiteren Ausbau der Photovoltaik zu unterstützen.

    Treibhausgasminderungs-Quote beschlossen

    Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember eine Novelle zur THG-Quote beschlossen, die den Anteil erneuerbarer Energien im Straßenverkehr deutlich erhöht und damit neue Anforderungen für Kraftstoffanbieter, Stadtwerke, Flottenbetreiber und Ladeinfrastruktur schafft. Die Quote steigt schrittweise von 10,6 % im Jahr 2025 auf 59 % im Jahr 2040 und setzt dabei neue Impulse für grünen Wasserstoff, fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbaren Ladestrom.

    Für Stadtwerke, Energieversorger sowie Betreiber von Flotten- oder Ladeinfrastruktur eröffnen sich dadurch neue Geschäftsmodelle und Erlösmöglichkeiten. Die Tilia berät Sie umfassend zur gezielten Vermarktung von THG-Quoten – sprechen Sie uns an!

    CO2-Kompensation ab 2026: Höhere Preise, strengere Standards

    Durch neudefinierte EU-Ziele und -Standards steigen ab 2026 die regulatorischen Anforderungen an CO₂-Kompensation deutlich, begleitet von höheren Preisen und strengeren Qualitätsstandards für Zertifikate. Kompensation bleibt nur noch für unvermeidbare Restemissionen zulässig, während reine „klimaneutral“-Claims auf Basis von Offsets künftig untersagt sind und stattdessen transparente „Contribution Claims“ an Bedeutung gewinnen.

    Wir empfehlen schon jetzt, Ihr Unternehmen einem „Praxis-Check“ zu unterziehen: Welcher Claim ist gewählt (Offset vs. Contribution)? Wie kann der Claim validiert und transparent kommuniziert werden? Die Tilia steht Ihnen dabei jederzeit beratend zur Seite.

     

    Weitere News:

    • EU-Klimaziel: Am 10. Dezember haben sich EU-Institutionen endlich auf ein verbindliches Klimaziel bis 2040 geeinigt – Netto-Treibhausgasemissionen sollen gegenüber 1990 um 90 % gesenkt werden.
    • Erneuerbaren-Rekord: Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch lag 2025 bei rund 56 % – neuer Höchstwert. Mehr dazu in der Pressemitteilung des BDEW.

    Lesen Sie hier die vorigen Spotlights:

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