»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
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Und, wie gewohnt, zum Lesen:
Umfassende Netzentgeltreform greift ab 2029
Die Bundesnetzagentur plant ab 2029 eine grundlegende Reform der Netzentgelte mit Einführung eines verpflichtenden Kapazitätspreises und dynamischer Arbeitspreise für größere Verbraucher. Ziel ist es, durch flexiblere Preissignale Lastspitzen zu reduzieren und Netzengpässe zu vermeiden. Während kleinere Niederspannungskunden weiterhin beim Modell aus Grund- und Arbeitspreis bleiben, gilt für größere Kunden künftig eine komplexere Struktur mit mehreren Preisbestandteilen. Mit Analysen und Vorplanungen zu Kapazitätsmanagement, Lastprofilen und weiterem sollten Kunden jetzt schon beginnen – Tilia berät Sie dazu umfassend.
Flexibilität steht an erster Stelle: Die EEG-Novelle 2027
Das geplante Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 (EEG 2027) verschiebt den Fokus von einem reinen Ausbau erneuerbarer Erzeugung hin zu mehr Systemintegration und Flexibilität, um Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit aus dem Gesamtsystem heraus zu stärken. Diskutiert werden unter anderem die stärkere Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, neue Flexibilitätsanreize und rechtssichere Lösungen für den Mischbetrieb. Das Gesetz befindet sich noch im politischen Prozess und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Industrieemissionsrichtlinie bringt Entlastungen und neue Pflichten
Die Bundesregierung hat die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) Ende Januar gesetzlich in Deutschland verankert und verschärft damit die Anforderungen für IED-pflichtige Anlagen, etwa durch strengere Genehmigungen und neue Umweltleistungsgrenzen. Zugleich werden einzelne Vorgaben verschoben oder gestrichen – etwa die Einführung des Umweltmanagementsystems erst ab 1. Juli 2030 sowie der Wegfall von Transformationsplänen und bestimmter Berichtspflichten – und Verfahren im Immissionsschutz vereinfacht. Spätestens zum 1. Juli 2026 soll das Gesetz in Kraft treten.
Netzpaket-Entwurf breit kritisiert
Ein nicht offiziell veröffentlichter Netzpaket-Entwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sorgt für Kritik, da er den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an Netzkapazitäten koppeln und Redispatch-Kosten senken soll. Vorgesehen sind kapazitätslimitierte Netzgebiete, in denen neue Anlagen zwar angeschlossen werden dürfen, jedoch bei Abregelung keine Entschädigung mehr erhalten; zudem könnten Netzbetreiber Anschlussbegehren priorisieren oder zurückstellen. Kritiker – darunter SPD, Grüne und Branchenverbände – warnen vor einer Schwächung des im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankerten Einspeisevorrangs sowie vor Investitionsunsicherheit.
BEW-Fördermodul „Transformationspläne“ offiziell eingestellt
Das BEW-Modul 1 zur Förderung von Transformationsplänen (Leistungsphasen 1 bis 4) wird, mit Ausnahme von industriellen Prozesswärmenetzen, offiziell zum 1. April 2026 eingestellt. Anträge, die vor dem Stichtag gestellt werden, sind weiterhin förderfähig. Für diese Vorhaben gilt unverändert eine Bearbeitungszeit von 12 Monaten, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums können die Transformationspläne den im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen verpflichtenden Dekarbonisierungsfahrplan ersetzen.
Wichtig für laufende oder geplante Vorhaben: Auch Aufstockungsanträge (in der Regel für die Leistungsphasen 2 bis 4) müssen ebenso spätestens bis zum 30. März 2026 eingereicht werden – jedoch unabhängig davon, ob die zugrunde liegende Studie (Leistungsphase 1) zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen oder abgeschlossen ist.
Eine mögliche Weiternutzung des Moduls 1 könnte erfolgen, wenn Vorhaben als komplett neue Wärmenetze eingestuft werden. Als Alternative gewinnt die KfW-Förderung 432 – „Energetische Stadtsanierung“ – an Wichtigkeit. Gerne entwickeln wir mit Ihnen eine individuelle Förderstrategie – sprechen Sie uns an.
Weitere News:
- Redispatch 2.0: Ende 2025 ist die „Energierechtsnovelle 2025“ in Kraft getreten. Die neuen Verpflichtungen für Stromverteilnetzbetreiber erläutert das BDEW in einer Stellungnahme.
- Wärmepumpe: Besitzer einer Wärmepumpe mit eigenem Zählpunkt können noch bis Ende März rückwirkend für 2025 Entlastungen beantragen. Das ermöglicht das Energiefinanzierungsgesetz.
- Erneuerbare: Laut taz haben 2025 Wind und Sonne in der EU erstmals mehr Strom produziert als fossile Brennstoffe. Kohle erreicht mit 9,2 % einen historischen Tiefstand.







