Skip to main content

»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

EU-Kommission präsentiert Wirtschaftspläne für 2025

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen präsentierte am 26. Februar die Wirtschaftspläne der EU. Geplant sind 46 neue Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Hauptziel ist der Bürokratieabbau bei gleichzeitigem Einhalten der Klimaziele. Unter anderem wird das geplante Lieferkettengesetz um zwei Jahre verschoben, Berichtspflichten werden für viele Betriebe abgeschafft. Um klimafreundliche Technologie verstärkt in der EU zu produzieren, wird ein Finanzierungsprogramm der EU um 2,5 Milliarden Euro aufgestockt.

Biomasse-Paket verabschiedet

Noch vor der Wahl haben sich Grüne, SPD und Union auf ein Biomasse-Paket geeinigt. Unter anderem wird die ausgeschriebene Biomasse-Leistung der Bundesnetzagentur auf 1300 Megawatt angehoben. Um die volle Vergütung zu bekommen, müssen Anlagen zukünftig in der Lage sein, ihre Strommenge zeitlich flexibel einspeisen zu können, z. B. in den Abendstunden und wenn weniger Sonne scheint. Vorrang erhalten außerdem Anlagen, die bereits ein Wärmenetz versorgen.

Solarspitzen-Gesetz veröffentlicht

Ebenfalls geeinigt hat sich die alte Bundesregierung am 31. Januar auf das sogenannte Solarspitzen-Gesetz. Für neue PV-Anlagen ab 2 Kilowatt Leistung wird künftig bei negativen Strompreisen keine EEG-Vergütung mehr bezahlt. Die entgangene Förderung kann jedoch nachgeholt werden, sofern die Anlage mit einem Smart Meter ausgestattet ist.

Weitere Nachrichten:

  • Kommunalrichtlinie: Für das Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ können Kommunen für ihre Klimaschutzprojekte ab dem 1. Februar wieder Anträge stellen. Mehr Infos hier.
  • Neue Bundesförderung: Im Rahmen der „Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte“ werden künftig entsprechende Projekte in klimarelevanten Handlungsfeldern gefördert. Erste Themenaufrufe starten voraussichtlich im Sommer 2025.
  • Netzentgelte: Bevor am 1. April Regelungen zu zeitvariablen Netzentgelten in Kraft treten, veröffentlicht ein Software-Unternehmen für die Branche dazu ein umfassendes Info-Portal.

 

23:15:19 - 143.75 MB