»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

Jetzt auch zum Hören: unser Newsletter als lockeres und informatives Gespräch.
Hören Sie mal rein!

album-art
00:00

Und, wie gewohnt, zum Lesen:

Investitionsoffensive für Infrastruktur und Klimaneutralität: Sondervermögen, Deutschlandfonds und KTF im Überblick

Das so genannte „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ zählt mit einem Volumen von bis zu 500 Mrd. € zu den größten Investitionsprogrammen in der Geschichte der Bundesrepublik. Es bildet den finanziellen Kern einer umfassenden Investitionsoffensive für Infrastruktur und Klimaneutralität. Flankiert wird es durch den neu gestarteten Deutschlandfonds sowie durch Förderprogramme des Klima- und Transformationsfonds (KTF). Im Überblick ergeben sich drei zentrale Finanzierungs‑ und Förderwege:

Deutschlandfonds
Der Deutschlandfonds ist ein neues Investitionsinstrument des Bundes, das über KfW‑Programme umgesetzt wird. Der Bund stellt hierfür öffentliche Mittel und Garantien von rund 30 Mrd. € bereit, um private und kommunale Investitionen zu hebeln. Die Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, sondern über Garantien, Kredite und Beteiligungen. Förderfähig sind u. a. Projekte in der Energie‑ und Klimainfrastruktur, in Neuen Technologien, der Rohstoffgewinnung sowie – mit Energie‑ und Klimabezug – auch Vorhaben aus der Wasser‑ und Abwasserwirtschaft. Zielgruppen sind Industrie‑ und Mittelstandsunternehmen, Start‑ups sowie kommunale und private Energieversorger. Erste Programme sind seit Dezember 2025 gestartet, weitere Instrumente folgen schrittweise.

Zuschüsse nach SVIKG / LuKIFG (Sondervermögen)
Aus dem Sondervermögen selbst stehen 100 Mrd. € für Länder und Kommunen zur Verfügung, die über das SVIKG und das LuKIFG als klassische Zuschüsse (Festbetrag oder projektbezogen) vergeben werden. Förderfähig sind investive Infrastrukturmaßnahmen ab dem 1.1.2025 mit einem Mindestvolumen von 50.000 €, beispielsweise der Ausbau und die Modernisierung von Strom‑ und Wärmenetzen oder wasserwirtschaftliche Projekte. Antragsteller ist in der Regel die Kommune; Stadtwerke und andere kommunale Unternehmen bringen ihre Vorhaben über die jeweilige Stadt oder den Landkreis ein. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über die Länder.

Klima‑ und Transformationsfonds (KTF)
Der Klima‑ und Transformationsfonds ist ein eigenständiges Sondervermögen des Bundes, das bundesweite Förderprogramme für Klimaschutz, Energiewende und Transformation finanziert. Antragsberechtigt sind – je nach Programm – Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Gefördert werden Projekte mit klarem Bezug zu Klimaschutz, Energieeffizienz oder Transformation. Die Programme und Förderaufrufe sind bundesweit verfügbar, jedoch zeitlich und programmabhängig ausgestaltet.

Energy Sharing wird ab Juni 2026 Realität

Ab dem 1. Juni 2026 wird Energy Sharing in Deutschland eingeführt und ermöglicht erstmals die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom über das öffentliche Verteilnetz. Grundlage ist die EnWG-Novelle, die es Betreibern von Photovoltaikanlagen erlaubt, überschüssigen Strom direkt an Nachbarn zu verkaufen, ohne dabei klassische Lieferantenpflichten erfüllen zu müssen. Netzbetreiber sind ab 2026 zur Umsetzung innerhalb eines Bilanzierungsgebiets verpflichtet, ab 2028 auch gebietsübergreifend. Das Modell stärkt die Energiewende und nutzt wirtschaftlich beiden Seiten: höhere Erlöse für Anlagenbetreiber und günstigeren Strom für Nachbarn.

GEG setzt 2026 weitreichende EU-Änderungen um

Die vollständige Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist politisch vom Tisch, nur die letzte Novelle soll zurückgenommen werden. Das GEG setzt neben den nationalen Klimaschutzzielen auch bindende EU-Vorgaben um, und die EU-Gebäuderichtlinie „EPBD 2024“ bringt ab 2026/2030 weitreichende Neuerungen mit sich: Nullemissionsgebäude für Neubauten, Sanierungspflichten für Bestandsgebäude, Solarpflichten, Lebenszyklusanalysen und grundlegend reformierte Energieausweise. Diese Vorgaben sollen mit der nächsten GEG-Novelle (geplant ab Januar 2026) konkret in deutsches Recht überführt werden. Details wie Schwellenwerte, Ausnahmen und Übergangsfristen sind noch offen. Klar ist bereits: Der Gebäudesektor muss u. a. bei Sanierungsquote und Heizungstausch deutlich schneller werden, wenn ein klimaneutraler Bestand 2045 erreicht werden soll.

Regeln für Industriestrom festgelegt

Wie bereits berichtet, plant die Bundesregierung rückwirkend ab dem 1.1.2026 einen Industriestrompreis von 5 ct/kWh für stromintensive, international wettbewerbsfähige Unternehmen. Diese sind aber, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht CISAF an verpflichtende Gegenleistungen geknüpft: Mindestens 50 % der Förderung müssen in Effizienz-, Flexibilitäts- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden. Neu ist, dass Industriestrompreis und Strompreiskompensation künftig parallel genutzt werden dürfen, allerdings ohne Doppelförderung und nur mit sauberer Trennung der Verbräuche. Die Förderung ist auf die Jahre 2026 bis 2028 befristet. Unklar bleibt die Finanzierung: Mittel sollen aus dem KTF kommen, was aber bisher nicht gesichert ist.

 

Weitere News:

  • Gasnetzbetreiber im Effizienzvergleich: Die Bundesnetzagentur hat Ende des Jahres Kennzahlen der fünften Regulierungsperiode (2028-2032) veröffentlicht. Der pauschale Effizienzwert ist deutlich gestiegen.
  • Kommunale Wärmeplanung: Die Abschlussfrist der KWP für Großstädte mit über 100.000 Einwohnern endet am 30. Juni 2026. Viele deutsche Städte haben bislang keine verbindliche Wärmeplanung festgelegt.

Lesen Sie hier die vorigen Spotlights:

22:28:39 - 36.51 MB