»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
Europäisches Gas- und Wasserstoffpaket in Kraft getreten
Am 4. August ist das Europäische Gas- und Wasserstoffpaket, bestehend aus einer überarbeiteten Richtlinie und Verordnung, in Kraft getreten. Regelungen zur Entflechtung vertikal integrierter Versorgungsunternehmen, vorausschauenden Netzplanung oder zu Verbraucherschutz-Fragen bleiben erhalten; neue Abschnitte stellen die Weichen für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft und die Dekarbonisierung des Gasmarktes.
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird national umgesetzt
Ende Juli wurde der Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) offiziell beschlossen. Um den Bürokratieaufwand für die deutsche Wirtschaft so gering wie möglich zu halten, soll die EU-Richtlinie 1-zu-1, also ohne Zusatzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Anzahl der zum Verfassen eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichteten Unternehmen wird deutlich ausgeweitet. Die neuen Regelungen gelten je nach Unternehmensgröße sofort bzw. stufenweise ab 2028.
BEG-Heizungsförderung für kommunale Antragssteller gestartet
Die von der KfW unter „Zuschuss 422“ geführte Heizungsförderung kann nun auch von kommunalen Antragsstellern genutzt werden. Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude wird ein Zuschuss bis 35% der förderfähigen Kosten gewährt. Grundlage für die erfolgreiche Förderung ist eine Beurteilung durch ein Fachunternehmen wie die Tilia.
Weitere Nachrichten:
- Klimaschutzverträge: Das Vorverfahren der zweiten Gebotsrunde der sogenannten „Klimaschutzverträge“ ist gestartet. Bis zum 30. September müssen interessierte Unternehmen der energieintensiven Industrien die notwendigen Informationen einreichen.
- Erinnerung: Neue Pflichten im Gebäudeenergiegesetz: Bereits ab 1. Januar 2025 greifen neue Pflichten zur Gebäudeautomation in allen bestehenden und neuen Nichtwohngebäuden ab 290 Kilowatt Gesamtnennleistung für Heizung und Klimatisierung. Details sind dem Paragraphen 71a des GEGs zu entnehmen.
- Neue Studie zu Stromgestehungskosten: Die Gestehungskosten für Strom- und Windenergie schlagen Kohle und Gas deutlich. Das geht aus einer neuen Studie des Fraunhofer-Instituts Mit unter 5 Cent pro kWh sind PV-Freianlagen und Onshore-Wind die günstigsten Energieerzeuger.