»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

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    Und, wie gewohnt, zum Lesen:

    Industriestrompreis kommt 2026 – Entlastungen für energieintensive Unternehmen

    Am 3. November hat die Bundesregierung die Einführung des Industriestrompreises zum 1. Januar 2026 verkündet. 2027 werden energieintensive Unternehmen – rückwirkend für 2026 – das erste Mal per staatlicher Subvention entlastet. Gemeint sind damit Unternehmen aus den 116 Branchen der sogenannten KUBELL-Liste, u. a. Papier, Chemie und Stahl. Verpflichtend müssen Unternehmen, die den Industriestrompreis erhalten, im Gegenzug mindestens 50 % des Förderbetrags in die Transformation investieren, z. B. durch den Ausbau erneuerbarer Energien, Verbesserung der Energieeffizienz oder Speicherlösungen. Da jedoch eine Preis-Untergrenze von 5ct/kWh kumuliert nicht unterschritten werden kann, lohnt sich beim Industriestrompreis eine individuelle Abschätzung von Aufwand und Ertrag – sprechen Sie uns an.

    Weitreichende Änderungen im Energierecht werden vorangetrieben

    Mehrere Gesetzesvorhaben treiben 2025/2026 wichtige Änderungen im Energierecht voran. Produzierende Unternehmen erhalten dauerhaft eine abgesenkte Stromsteuer auf EU-Mindestniveau, was die bisher befristete Entlastung verstetigt. Parallel wird das EnWG umfassend novelliert, mit neuen Regeln zu Energy Sharing, mehr Verbraucherschutz und der Abschaffung der Gasspeicherumlage. Für 2026 ist zudem ein einmaliger Bundeszuschuss zur deutlichen Senkung der Übertragungsnetzentgelte geplant (mehr Infos dazu siehe unten). Weitere Reformprozesse wie die grundlegende Neuordnung der Stromnetzentgelte (AgNeS) und die Abschaffung einzelner Privilegien (z. B. Sondernetzentgelte) markieren den Übergang zu einem transparenteren und einheitlicheren Netzentgeltsystem.

    Bestandsschutz für Kundenanlagen beschlossen

    Am 13. November hat der Bundestag mit der EnWG-Novelle eine Übergangsregelung beschlossen, wonach bestehende Kundenanlagen (§ 3 Nr. 24a EnWG), die bis zum Inkrafttreten der Novelle angeschlossen wurden, bis zum 31. Dezember 2028 vorläufig vom Status eines regulierten Verteilnetzes ausgenommen sind. Dieser Bestandsschutz soll die durch EuGH- und BGH-Urteile entstandene Rechtsunsicherheit für Quartiers- und Mieterstrom-Projekte verringern. Eine dauerhafte, europarechtskonforme Lösung ist zum Ende 2028 geplant, insbesondere für Neuanlagen wird jedoch weiter Rechtsklarheit gefordert.

    Strompreis-Ausblick 2026: Gesamtbelastung steigt an

    Laut Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber steigt die Gesamtbelastung Strom 2026 auf 2,946ct/kWh an, was einer Erhöhung von 11 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage steigen an, der Aufschlag für Besondere Netznutzung bleibt wie auch die Stromsteuer unverändert. Die Gesamtkalkulation beinhaltet bereits den geplanten Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro. Einen entsprechenden Entwurf hat der Bundestag am 13. November 2025 beschlossen. Rechtssicherheit besteht aber erst, wenn das Gesetz endgültig in Kraft tritt.

    Gaspreis-Ausblick 2026: Gasspeicherumlage abgeschafft, Preise sinken

    Ab 2026 wird die Gasspeicherumlage abgeschafft. Stattdessen übernimmt der Bund die Kosten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), was Verbraucher und Unternehmen beim Gaspreis entlastet. Gleichzeitig steigt der CO₂-Preis für Gas auf einen Korridor von 55-65 €/t, was einer Umlage von etwa 0,9977 bis 1,1791 ct/kWh entspricht, abhängig vom Zertifikatspreis. Die Gasnetzentgelte sollen 2026 im Schnitt um rund 11 % steigen, wobei die regionalen Unterschiede groß sind. Insgesamt dürfte der durchschnittliche Gaspreis 2026 trotz steigender Netzentgelte niedriger ausfallen, da die Beschaffungskosten stark gesunken sind und die Speicherumlage wegfällt.

    Weitere News:

    • Stromnetzentgelte regional: Haushalte und Gewerbe werden beim Strom 2026 entlastet – aber mit deutlichen regionalen Unterschieden. Einen Überblick über Gewinner und Verlierer gibt es u. a. hier.
    • Letzte Chance für iKWK-Förderung: Noch bis zum 1. Dezember kann sich an der Ausschreibung zur Förderung innovativer KWK-Systeme beteiligt werden. Mehr Infos hier.

    Lesen Sie hier die vorigen Spotlights:

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