»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
Fördertöpfe können nur zu 45 Prozent genutzt werden
Laut Rundschreiben von Bundesfinanzminister Jörg Kukies können ab Jahresbeginn 2025 erstmal nur 45% der jeweils verfügbaren Mittel ausgegeben werden. Dies schreibt die vorläufige Haushaltsführung vor. Ein verbindlicher, neuer Haushalt wird erst von der neu gewählten Regierung verabschiedet werden. Es darf damit gerechnet werden, dass von der neuen Regierung viele Förderprogramme reduziert, einige sogar eingestellt werden. Geplante Förderanträge sollten daher so schnell wie möglich gestellt werden – Tilia unterstützt Sie dabei gerne.
Neues Kraftwerksgesetz nicht umsetzbar
Die Umsetzung des von Robert Habeck geplanten Gesetzes zur Förderung neuer Gaskraftwerke ist aufgrund fehlender Mehrheiten nicht mehr umsetzbar. Die Unionsfraktion lehnt entsprechende Pläne ab. Damit ist unwahrscheinlich, dass erste Ausschreibungen für neue Kraftwerke im kommenden Jahr stattfinden, perspektivisch gerät auch der Kohleausstieg 2030 in Gefahr.
Gebäudeenergiegesetz: Erste Fristen laufen ab
Das Jahresende 2024 bedeutet zugleich das Ende einiger Fristen im Gebäudeenergiegesetz. Unter anderem müssen Nichtwohngebäude mit Lüftungs-, Klima- oder Heizungsanlage ab 290 kW Leistung bis Ende 2024 mit einer Gebäudeautomatisierung versehen werden. Regelungen zur Effizienz von Heizungsanlagen für Gebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten sind sogar schon zum 1. Oktober 2024 in Kraft getreten.
Weitere Nachrichten:
- Kraft-Wärme-Kopplung: Da das bestehende KWK-Gesetz bereits 2026 ausläuft, ist zu erwarten, dass sich eine Mehrheit im Bundestag noch vor der Bundestagswahl für eine Verlängerung ausspricht. Die Entscheidung folgt vermutlich im Januar.
- PV-Vergütung: Zur Reduzierung der PV-Einspeisevergütung und Absenkung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen geht am 20. Dezember eine Novelle zur Lesung in den Bundestag. Ab Januar kann mit neuen Regelungen gerechnet werden.
- Fernwärme: Über mögliche Änderungen der Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme wird die jetzige Regierung nicht mehr beraten. In der nächsten Legislaturperiode soll ein neuer Anlauf für eine Novellierung unternommen werden.