»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
Verschlankung des Strom- und Energiesteuerrechts geplant
Das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“, welches Regelungen verschlanken und an EU-Richtlinien anpassen soll, ist ausverhandelt und wird voraussichtlich zügig nach der Regierungsbildung beschlossen. Im Energiesteuergesetz wird unter anderem die Vollentlastung für KWK-Anlagen zum neuen Standard. Im Stromsteuergesetz werden Deponie- und Klärgas sowie Biomasse zukünftig nicht mehr als „erneuerbare Energien“ angesehen. Tilia unterstützt Sie bei einem umfassenden Überblick aller geplanten Änderungen.
Vorhaben zu Solarkraft, Bioenergie und mehr kommen noch im Januar
SPD und Grüne haben sich mit der Union im Januar auf den Beschluss acht neuer Energievorhaben geeinigt. Noch diese Woche soll darüber beraten werden. Unter anderem wird die Strom-Direktvermarktung vereinfacht. Dazu kommen Regelungen zum Emissionshandel und Ausbau der Solarenergie sowie eine Förderung umweltfreundlicher KWK-Anlagen.
Ladeinfrastruktur-Pflicht wird 2025 auf Nichtwohngebäude ausgeweitet
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet bereits seit 2021 bei neu gebauten oder renovierten Wohnhäusern zur Ausstattung mit E-Ladepunkten. Ab 2025 gilt dies nun auch für Nichtwohngebäude ab 20 Stellplätzen. Diese Neuerung, die bei Nichterfüllung auch Bußgelder bis 10.000 € vorsieht, stellt viele Besitzer vor technische und strategische Herausforderung. Tilia unterstützt sie bei der rechtzeitigen Planung und Umsetzung.
Weitere Nachrichten:
- PV-Anlagen: Ab 1. Februar 2025 ist die Nutzung des zentralen Registers „ZEREZ“ Pflicht. Entgegen kursierender Infos betreffen Zertifizierungspflichten aber weitestgehend Hersteller, nicht Betreiber, von PV-Anlagen. Verlässliche Infos dazu gibt es hier.
- Abwärme-Plattform: Das „Portal für die Plattform für Abwärme“ ist seit April 2024 geöffnet. Am 15. Januar 2025 wurden nun erstmals gesammelte Daten veröffentlicht – und dabei gewaltige Abwärmepotenziale von insgesamt 160 TWh offengelegt.
- Gebäudeförderung: Trotz Regierungswechsel laufen Gebäudeförderungen vorerst stabil und ohne Einschränkungen weiter. Heizungsförderung der KfW, Sanierungsförderung der BAFA und viele weitere Programme sind offen für Ihre Anträge.