»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
Wärmeplanungsgesetz definiert weitere Betreiberpflichten
Betreiber von Wärmenetzen sind nicht nur verpflichtet, einen eigenen Transformationsfahrplan aufzustellen, sondern müssen gemäß § 32 WPG zudem bestimmte Mindestanteile an erneuerbaren Energien einhalten. Bestehende Wärmenetze müssen bis 2030 zu mindestens 30% (2040: 80%) aus erneuerbarer Wärme bzw. unvermeidbarer Abwärme gespeist werden, neue Wärmenetze ab 2025 sogar zu 65%.
Neue Bundesförderung „BIK“ auch für Großunternehmen attraktiv
Die neue Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) richtet sich nicht nur, wie zuerst kommuniziert, an den Mittelstand. Auch Großunternehmen sollten eine Beteiligung an der ersten, milliardenstarken Förderrunde prüfen, die noch bis zum 30. November geöffnet ist. Wer nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gilt, muss dabei Dekarbonisierungsvorhaben mit Investitionskosten von mindestens 1 Million Euro einreichen, um förderfähig zu sein.
Ab 2026 neue Strom-Industrienetzentgelte
Auf Initiative der Bundesnetzagentur werden die Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich überarbeitet. Die jetzige Bandlastregelung, die einen kontinuierlich hohen Stromverbrauch honoriert, soll durch ein Sondernetzentgelt ersetzt werden, das Flexibilitätsanreize setzt: Wer mehr Strom bezieht, wenn die Preise günstig sind, und weniger in hochpreisigen Phasen, soll besonders belohnt werden. Einen konkreten Entwurf will die BnetzA Anfang 2025 vorlegen.
Weitere Nachrichten:
- Wasserstoff-Kernnetz:
Das H2-Kernnetz ist von der Bundesnetzagentur genehmigt worden. Rund 600 Kilometer wurden unter anderem aus „Redundanzgründen“ noch gekürzt. - Gebäudeenergiegesetz:
Zum 1. Oktober sind die Paragraphen 60b und 60c des GEG in Kraft getreten. Sie regeln u. a. die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen. - Erdgas:
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat Entgelte und Umlagen für die Umlageperiode ab 1. Oktober 2024 veröffentlicht. Eine Ausschüttung im dreistelligen Millionenbereich wird erwartet.