»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

Jetzt auch zum Hören: unser Newsletter als lockeres und informatives Gespräch.

album-art
00:00

Und, wie gewohnt, zum Lesen:

Dekarbonisierungsfahrplan geht in die konkrete Umsetzung

Für viele Wärmenetzbetreiber wird es jetzt konkret: Betreiber nicht vollständig dekarbonisierter Bestandswärmenetze müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 für jedes Netz einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan erstellen, der zuständigen Landesbehörde vorlegen und veröffentlichen. Ein BEW-Transformationsplan kann den WPG-Fahrplan unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen, muss dafür aber ebenfalls die Anforderungen des WPG erfüllen und veröffentlicht werden. Ausnahmen bestehen unter anderem für vollständig dekarbonisierte Netze, Netze bis 1 km Länge sowie bestimmte fristgerecht beantragte oder bewilligte BEW-Förderungen. Für laufende Projekte sollte also umgehend geprüft werden, welcher Nachweis bis Ende 2026 konkret erforderlich ist und ob ein bestehender Transformationsplan dafür ausreicht. Tilia unterstützt Sie dabei gerne – sprechen Sie uns an!

 

Gebäudemodernisierungsgesetz: Anforderungen an Bestands- und Neubauten rücken in den Fokus

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt zwar mehr Technologieoffenheit bei Heizungen, zugleich aber neue und weitreichende Anforderungen an den Gebäudebestand. Besonders relevant für Kommunen, öffentliche Eigentümer und Unternehmen sind die Sanierungspflichten für die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude ab 2030 bzw. 2033 sowie die Einführung einheitlicher Energieeffizienzklassen. Nachrüstpflichten bleiben bestehen und werden im Neubau durch weitere Anforderungen wie Solarpflicht und Ökobilanzierung ergänzt. Eigentümer sollten ihren Gebäudebestand daher frühzeitig erfassen, Ausnahmen prüfen und Sanierungs- sowie Investitionsbedarfe ableiten – im besten Fall schon in den nächsten ein bis zwei Jahren.

 

 

Wärmenetzpaket: Fernwärme und Contracting werden grundlegend reformiert

Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier zum Wärmenetzpaket zeichnet sich eine grundlegende Neuregelung für Fernwärme und Contracting ab: AVBFernwärmeV und FFVAV sollen in einem neuen Wärmenetzgesetz zusammengeführt werden, ergänzt um Änderungen bei Wärmelieferverordnung und § 556c BGB. Geplant sind unter anderem neue Regeln für Preisänderungsklauseln, eine erleichterte Refinanzierung von Investitionen in Dekarbonisierung und Netzausbau sowie eine Lockerung der Kostenneutralität bei der Wärmelieferung im Gebäudebestand. Preistransparenz, Verbraucherschutz und staatliche Preisaufsicht sollen gestärkt, für kleinere Wärme- und Gebäudenetze Sonderregelungen geschaffen werden. Insgesamt stellen diese Neuerungen, sollten sie kommen, die größte Reform im Fernwärme- und Contracting-Recht seit vielen Jahren dar, die die weitere Entwicklung von Wärmenetzen maßgeblich beeinflussen wird. Im Spotlight halten wir Sie in den kommenden Monaten dazu auf dem Laufenden.

 

CO₂-Kostenaufteilungsgesetz bringt neue Regeln für fossile Heizungen

Mit der Novelle des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) vom 29. Juli 2026 gelten für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen in Wohngebäuden künftig besondere Regeln: Ab 2028 werden CO₂-Kosten und zusätzliche Gas-Netzentgelte grundsätzlich hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt, ab 2029 auch bestimmte Mehrkosten der verpflichtenden erneuerbaren Brennstoffanteile. Für bestehende Wohngebäude bleibt das bisherige Stufenmodell bestehen, für Nichtwohngebäude grundsätzlich die 50:50-Aufteilung. Nah- und Fernwärme sowie Contracting bleiben unberührt, auch neue Wärmenetzanschlüsse fallen nicht unter die neuen Sonderregelungen für fossile Heizungen. Eine besondere Ausnahme gilt für Wärmelieferungen aus Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterliegen.

 

 

AGNES: Bundesnetzagentur für Anpassungen offen

Die Bundesnetzagentur hält an der geplanten Netzentgeltreform AGNES fest, signalisiert aber bei zentralen Instrumenten Offenheit für Anpassungen. Im Fokus stehen insbesondere der Prosumer-Aufschlag und flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA), bei denen künftig vereinfachte oder stärker individualisierbare Lösungen möglich sein könnten. Auch regionale Baukostenzuschüsse sollen netzfreundliche Investitionen fördern. Für Stadtwerke, Netzbetreiber, Projektentwickler und Speicherbetreiber bleiben regulatorische Unsicherheiten bestehen, die finale Entscheidung wird für Ende 2026 erwartet. Die neue Systematik soll grundsätzlich ab 2029 gelten.

 

Weitere News:

  • Klimaneutralität 2045: Die Energiewende ist zunehmend keine technische, sondern eine Finanzierungsfrage. Laut einer neuen Umfrage halten derzeit drei von vier kommunalen Wärmeversorgern das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 für unrealistisch, sollten Förderungen nicht erhöht und die Stärkung von Eigenkapital deutlich mehr unterstützt werden.
  • Energiewenderechner: Wie gelingt die Energiewende vor Ort? Der neue Energiewenderechner des Bundesverbands Erneuerbare Energie e. V. macht den aktuellen regionalen Stand sichtbar und simuliert mögliche Transformationspfade.

Lesen Sie hier die vorigen Spotlights:

23:26:49 - 32.51 MB