»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

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Und, wie gewohnt, zum Lesen:

GModG offiziell beschlossen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10. Juli 2026 offiziell beschlossen und wird voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August in Kraft treten. Die bisherige 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt, stattdessen wird eine stufenweise ansteigende Quote klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) für neue fossile Heizungen eingeführt. Zudem wurden praxisrelevante Ergänzungen beschlossen, darunter eine Havarie-Regelung, Erleichterungen bei Nachweispflichten sowie eine Härtefallregelung für kleine Vermieter. Für die Wohnungswirtschaft bedeutet das auf dem Papier mehr Technologieoffenheit, im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit stellen Fernwärme und Wärmepumpen aber weiterhin attraktive Lösungen zur Dekarbonisierung dar. Für Stadtwerke eröffnen sich Chancen bei Biomethan, Wasserstoff, Fernwärme und Wärmepumpen, jedoch bleiben zentrale Fragen zur Ausgestaltung der angekündigten Grüngasquote sowie zur langfristigen Verfügbarkeit und Preisentwicklung klimafreundlicher Brennstoffe offen.

Klima- und Transformationsfond: Wirtschaftsplan für 2027 liegt vor

Die Bundesregierung hat den Wirtschaftsplan 2027 für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgelegt. Das Fondsvolumen wird insgesamt weitgehend stabil gehalten, die Mittel jedoch künftig stärker für kurzfristige Entlastungen eingesetzt. Gleichzeitig werden einzelne Programme zur Transformation und zum Klimaschutz gekürzt, was von Energiebranche und Opposition kritisch bewertet wird. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt zwar den Erhalt des Investitionsvolumens, warnt jedoch vor Einschnitten bei wichtigen Transformationsmaßnahmen und einer langfristig unsicheren Finanzierungsbasis. Kritisiert wird außerdem, dass zunehmend KTF-Mittel zur Entlastung des Kernhaushalts und für kurzfristige Ausgaben verwendet werden, wodurch weniger Mittel für langfristige Investitionen in Klimaschutz und Energiewende zur Verfügung stehen.

Europäisches Emissionshandelssystem ETS II startet 2027

Das 2023 beschlossene europäische Emissionshandelssystem ETS II wird ab 2027 schrittweise umgesetzt; die verpflichtende Zertifikatsabgabe betrifft erstmals die Emissionen des Jahres 2028. Das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bleibt für Emissionen bis einschließlich 2027 sowie für Übergangs- und Nachlaufpflichten zunächst bestehen. Für Stadtwerke verändern sich damit nicht nur die regulatorischen Anforderungen, sondern auch die Rahmenbedingungen für Beschaffung, Preisbildung, Vertragsgestaltung und Fernwärme sowie für den Umgang mit Haftungsrisiken. Eine rechtssichere ETS-II-Compliance gewinnt daher erheblich an Bedeutung – bei Verstößen gegen Berichts-, Überwachungs- oder Abgabepflichten drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro sowie zusätzliche Strafzahlungen bei einer unzureichenden Zertifikatsabgabe.

AgNes-Reform nimmt konkrete Züge an

Die Bundesnetzagentur treibt mit der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eine grundlegende Reform der Stromnetzentgelte voran, deren Anwendung ab dem 1. Januar 2029 vorgesehen ist. Ziel ist eine stärker verursachungsgerechte und flexiblere Kostenverteilung, unter anderem durch neue Kapazitätsmodelle für Großverbraucher, eine schrittweise Ablösung bisheriger Netzentgeltprivilegien sowie die stärkere Einbeziehung von Erzeugungsanlagen, Speichern und perspektivisch auch Prosumern. Dynamische Netzentgelte sollen Anreize für netzdienliches Verbrauchs- und Einspeiseverhalten schaffen und so Netzengpässe sowie Netzausbaukosten reduzieren. Da sich das Verfahren derzeit noch in der Konsultation befindet, sind Änderungen an den konkreten Ausgestaltungen weiterhin möglich.

BEG-Novelle in Kraft getreten

Am 21. Juli ist die Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Förderbedingungen für Heizungen, Wärmepumpen und energetische Sanierungen wurden umfassend angepasst. Zu den wichtigsten Änderungen zählen eine degressive Heizungsförderung, neue Einschränkungen bei Förderungen in Fernwärme-Ausbaugebieten sowie angepasste Regelungen für den iSFP- und den Worst-Performing-Buildings-Bonus. Förderfähige Kosten und Bonusregelungen für Mehrfamilienhäuser werden neu strukturiert und zusätzliche Anforderungen an Wärmepumpen vorbereitet, etwa hinsichtlich Smart-Meter-Anbindung und digitaler Schnittstellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie strebt an, die Grundstruktur der BEG-Förderung bis 2030 weitgehend stabil zu halten, auch wenn punktuelle Anpassungen weiterhin möglich bleiben.

Weitere News:

  • Infrastruktur: Ende Juni hat der Bundestag dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ zugestimmt. Planung und Genehmigung insbesondere von Energie- und Verkehrs-Infrastruktur soll jetzt deutlich schneller und komplett digital ablaufen. Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ – u. a. Stromnetze, Brücken, Tunnel, Häfen und Flughäfen – wird besondere Priorität eingeräumt.
  • Förderung: Der EU-Innovationsfond hat einen eigenen Förderaufruf für kleine und mittlere Unternehmen bestätigt. Durch ein vereinfachtes Antragsverfahren soll der Fond für KMUs zugänglicher gemacht werden. Zudem kann eine kostenfreie Projektberatung der Europäischen Investitionsbank in Anspruch genommen werden.

Lesen Sie hier die vorigen Spotlights:

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