»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«
Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
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Und, wie gewohnt, zum Lesen:
Nationaler Emissionshandel wird angepasst
In unserer Juli-Ausgabe berichteten wir bereits von der Umstellung vom nationalen Emissionshandel zum Europäischen System ETS II ab 2028. Bis dahin greift weiter das Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), zu dem die Bundesregierung am 12. August 2026 die dritte Änderung beschlossen hat. Der CO₂-Preiskorridor wird im Gesetzentwurf von 55 bis 65 Euro je Tonne auch für 2027 festgeschrieben. Dazu werden die Regeln für die Zertifikatsversteigerungen angepasst: Die maximale Gebotsmenge je Auktion und Compliance-Konto sinkt von 50 auf 20 Prozent und die Teilnahme wird auf BEHG-verpflichtete Unternehmen beschränkt. Hintergrund sind die Erfahrungen mit den ersten Auktionen 2026, die teils stark überzeichnet waren und insbesondere kleinere Marktteilnehmer vor erhebliche Liquiditätsanforderungen stellten. Für 2027 ist außerdem vorgesehen, 40 Millionen Zertifikate als pauschalen Zusatzbedarf abzuziehen, was den Nachkaufbedarf und damit mögliche Kosten für Unternehmen erhöhen könnte.
Energieeffizienzregister für Rechenzentren ab sofort online verfügbar
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg) online gestellt, über das Betreiber von Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung von mindestens 300 kW ihre Daten melden müssen. Das Register erfasst unter anderem Angaben zu Energieverbrauch, Energieeffizienz und Abwärmenutzung und macht bestimmte Daten öffentlich zugänglich. Damit wird die bereits bestehende Berichtspflicht aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nun auch praktisch über eine zentrale Plattform umgesetzt. Auch Stadtwerke und Versorger können betroffen sein, wenn sie Rechenzentren oberhalb des Schwellenwerts betreiben.
EEG-Novelle beschlossen: Strom soll vorzugsweise vor Ort genutzt werden
Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle 2027 am 29. Juli 2026 beschlossen. Die geplanten Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, Änderungen sind bis dahin weiterhin möglich. Der Entwurf markiert einen deutlichen Kurswechsel hin zu mehr Marktintegration: Neue PV-Anlagen sollen schrittweise aus der festen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung überführt werden, die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt werden. Eigenverbrauch, Batteriespeicher, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und lokale Stromnutzung gewinnen an Bedeutung. Gute Nachrichten auch für Mieterstrom-Modelle und Quartierslösungen, die grundsätzlich erhalten bleiben und sogar gestärkt werden. Auch die vieldiskutierten „Kundenanlagen“ haben in bestimmten Konstellationen gute Karten, z. B. bei Hausinstallationen innerhalb eines Gebäudes, bei baulich verbundenen Anlagen, Reihenhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Rechtliche Bedenken nach Inkrafttreten
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, nachdem Bundestag und Bundesrat die Novelle Mitte Juli verabschiedet und sie am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet hatten (wir berichteten). Das Gesetz schafft die bisherige 65-%-Erneuerbaren-Vorgabe beim Heizungstausch ab und erlaubt weiterhin Gas- und Ölheizungen, die künftig schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen müssen. Ein aktuelles Gutachten äußert verfassungs- und europarechtliche Bedenken: Wissenschaftliche Dienste des Bundestages haben insbesondere Fragen zum Verhältnis der Regelungen zur EU-Gebäuderichtlinie aufgeworfen. Die sogenannte „Biotreppe“, die ab 2029 bestimmte Mindestanteile klimaneutraler Brennstoffe vorsieht, könnte in jetziger Form verfassungsrechtlich nicht zulässig sein. Zudem wird ihre praktische Umsetzung in Frage gestellt, da die Versorgung mit grünem Gas und Heizöl Stand jetzt nicht gesichert ist. Umweltverbände haben angekündigt, gegen das Gesetz klagen zu wollen.
AgNes-Entwurf erhöht Druck auf Netzbetreiber
Die Bundesnetzagentur hat den Reformprozess zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) weiter konkretisiert; die neue Systematik soll zum 1. Januar 2029 angewendet werden. Parallel veröffentlicht die Behörde erstmals eine Deutschlandkarte zur Versorgungsqualität der Verteilnetzbetreiber und macht damit unter anderem Kennzahlen zu Netzzuverlässigkeit und Digitalisierung vergleichbar. Für Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber bedeutet die Reform, dass Digitalisierung, Datenmanagement, Netzplanung und Energiewendekompetenz regulatorisch weiter an Bedeutung gewinnen. Der aktuelle durchschnittliche Digitalisierungsgrad der Verteilnetzbetreiber liegt derzeit nur bei rund 24,7 Prozent. Damit werden die Jahre bis 2029 entscheidend, um Prozesse, Datenstrukturen und Investitionsplanung entsprechend auszurichten. Tilia unterstützt Sie umfassend bei all diesen Prozessen – sprechen Sie uns an.
Weitere News:
- Solarausbau: Das im EEG festgelegte PV-Ausbauziel für 2026 wurde bereits im August erreicht. Auch bei der Stromerzeugung liegt Solarenergie im Juli/August 2026 mit 35,4% auf dem ersten Platz.
- Hitzeschutz: Nach einem weiteren extrem heißen und trockenen Sommer fordert die SPD ernsthafte Veränderungen: Ein nationaler Hitzeaktionsplan wird diskutiert, zudem sollen Klimaanpassung und Naturschutz gesetzlich stärker verankert werden. Für Kommunen rücken Themen wie Stadtgrün, Wassermanagement, Verschattung und klimaangepasste Infrastruktur jetzt stärker in den Mittelpunkt.







