Tilia steht für ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.
Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.
Ab 2025 verpflichtendes Monitoring für Nichtwohngebäude
Paragraph 71a des Gebäudeenergiegesetzes 2024 schreibt erstmalig ein Monitoring des Energieverbrauchs und eine Gebäudeautomation für Nichtwohngebäude mit größeren Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen vor (Nennleistung von über 290 kW). Für Neubauten gilt außerdem eine Verpflichtung zur Gebäudeautomation mit Automatisierungsgrad B. Bis Ende des Jahres müssen die neuen Vorgaben umgesetzt werden. Tilia hat weitreichende Erfahrung bei der Implementierung von Energiemanagementsystemen.
Wärmepumpen: Unsicherheit über Anwendbarkeit von Umlagereduzierungen
Obwohl das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) seit über einem Jahr in Kraft ist, fehlen weiterhin rechtliche Genehmigungen zur Umlagereduzierung nach Paragraph 22, welcher den Netzstrombezug von elektrischen Wärmepumpen regelt. Privilegierungen für Offshore-Netz- und KWKG-Umlage sind derzeit noch nicht anwendbar, und momentan ist noch nicht absehbar, ob sich dies bei der Abrechnung des Kalenderjahres 2023 ändern wird.
Neue Förderung für Klimaschutz in Kommunen
Städte und Gemeinden erhalten neue Unterstützung für Maßnahmen zum „Natürlichen Klimaschutz“. Unter dem Leitfaden „Grünflächen schaffen und Artenvielfalt im Siedlungsbereich fördern“ gewährt die Förderung von KfW und BMUV Zuschüsse in Höhe von 80 bis 90 Prozent für die Gestaltung innerörtlicher Grünflächen. Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten sind Gegenstand der Förderung. Tilia unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung.
Weitere Nachrichten:
- Klimaschutzverträge: Auf einer neuen Website informiert das BMWK umfassend über das neue Förderinstrument. Die vier Milliarden Euro umfassende erste Gebotsrunde für Unternehmen läuft noch bis zum 11. Juli.
- Prosuming: Wenn man Energie nicht nur konsumiert, sondern selbst produziert, fällt man unter den Begriff „Prosumer“. 14 Handlungsempfehlungen zum Potenzial des Prosumings für eine dezentrale Energiewende erläutert der BDEW in einem Positionspapier.
- Kommunale Wärmewende: Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energieagentur bietet den über 10.000 betroffenen Kommunen neue Werkzeuge zur Umsetzung ihrer Wärmeplanung. Im neuen Dienstleisterverzeichnis ist auch die Tilia vertreten.