Skip to main content
AktuellesSpotlight Energiewende

SONDERAUSGABE Spotlight Energiewende: KfW-Förderprogramm Energetische Sanierung (432) eingestellt – Welche Alternativen gibt es?

Christoph Keil 12 Februar 2024 No Comments

Tilia steht für ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

 

Trotz nachweislicher Wirksamkeit: KfW-Förderprogramm zur Quartiersplanung eingestellt

Nun ist es Gewissheit: Für das beliebte KfW-Förderprogramm Energetische Sanierung (432) stellt die Bundesregierung 2024 keine Gelder mehr zur Verfügung. Auch für die Folgejahre sind keine Mittel mehr vorgesehen – aller Voraussicht nach ist das Programm permanent eingestellt. Bereits zugesagte Zuschüsse sind nicht betroffen. Anträge ohne Zusage werden zurückgeschickt.

Das gern genutzte Förderprogramm förderte seit 2011 u. a. die Erstellung von Quartierskonzepten zur CO2-Reduktion. Allein in den ersten fünf Jahren flossen Mittel in Höhe von 750 Mio. Euro. 2018 bestätigte eine Analyse dem Förderprogramm, „einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele“ zu leisten.

 

Welche Alternativen stehen bereit?

  • Klimaschutzkonzepte über Kommunalrichtlinie: Gefördert wird hier die erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager*innen. Bezuschusst werden u. a. Ausgaben für Fachpersonal und externe Dienstleister, die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien, Maßnahmenbewertungen und notwendige begleitende Materialien. Eine Hürde ist, dass neues Personal eingestellt werden muss. Die Förderart / -quote liegt bei 70% bzw. 90% (Braunkohlereviere).
  • BAFA / BEW: Die Konzeption von Wärmenetzen (> 16 Gebäude oder > 100 Wohneinheiten) ist hierüber mit 50% förderfähig. Nicht gefördert wird die reine Betrachtung von dezentralen Versorgungsvarianten. Auch andere Fördergegenstände wie Photovoltaik, Ladeinfrastruktur o. ä. sind nicht zulässig.
  • KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297, 298): Für das derzeit gestoppte Programm waren die Mittel bereits vor Wochen ausgeschöpft. Jedoch entscheidet sich zur nächsten Sitzung des Bundesrats am 22. März, ob eventuell weitere Finanzmittel bereitgestellt werden.
  • Kredite über IKK (201) bzw. IKU (202), wenn sie wieder aktiv gestellt werden. Leider sind diese nach einer kürzlichen Zinsanpassung nicht sehr zinsgünstig.
  • Ggf. Landesförderprogramme oder Mittel der Stadt, IHK etc.
10:32:40 - 141.42 MB