»SPOTLIGHT ENERGIEWENDE – diese Regelungen und Trends sollten Unternehmen kennen«

Tilia steht für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Deswegen begleiten wir Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei den notwendigen Transformationsprozessen für eine bessere Zukunft. Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es einen Überblick über Trends, Marktentwicklungen und die aktuelle Rechtslage. In unserer monatlichen Reihe SPOTLIGHT ENERGIEWENDE informieren wir Sie genau zu diesen Themen aus unseren Kompetenzbereichen Energie, Wasser, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Infrastruktur und Smart Communities.

Sie als Bereichsleitung oder Geschäftsführung möchten zukünftig proaktiv von unserem Branchenwissen profitieren? Sie wünschen sich Ihrer Branche und individuellen Herausforderungen entsprechend einen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationsdienst – kurz und knapp oder lieber detailliert? Kein Problem. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Angebot dazu.

Jetzt auch zum Hören: unser Newsletter als lockeres und informatives Gespräch.

album-art
00:00

Und, wie gewohnt, zum Lesen:

KWKG-Eckpunktepapier veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat im September 2026 ein Eckpunktepapier zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und die lange erwartete Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung veröffentlicht. Das BMWE strebt ein Inkrafttreten der Novelle im Laufe des ersten Quartals 2027 an.
Die geplante Novelle soll die Förderung für KWK-Anlagen sowie Wärmenetze und Wärmespeicher verlängern. Für Anlagen außerhalb der Ausschreibungen und für Wärmenetze und -speicher ist eine Inbetriebnahme bis Ende 2035 vorgesehen, bei Ausschreibungsprojekten muss der Zuschlag bis Ende 2031 erfolgen. Die Förderung soll zukünftig deutlich flexibler werden: Die förderfähigen Vollbenutzungsstunden sinken von 30.000 auf 20.000, die Fördersätze steigen um 50 Prozent. Außerdem soll die Förderung künftig erst ab einem Börsenstrompreis von mehr als 3 ct/kWh greifen und die Direktvermarktung gestärkt werden.
Eine zentrale Unsicherheit bleibt die Förderlücke ab dem 1. Januar 2027, da das Eckpunktepapier keine Übergangsregelung für bestimmte Projekte vorsieht, die nach Ende 2026 genehmigt oder verbindlich bestellt werden. Auch die künftige Förderung von Erdgas-KWK sowie die tatsächlichen Einsatzmöglichkeiten von Wasserstoff und Biomethan sind noch nicht abschließend geklärt.

Wärmeplanungsgesetz: Wie geht es weiter bis Ende 2026?

Wärmenetzbetreiber müssen gesetzlich festgelegte Schritte planen, um ihre Netze schrittweise auf erneuerbare Wärme und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Dafür verlangt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan für jedes nicht vollständig dekarbonisierte Netz. Ausnahmen gelten unter anderem für kurze Netze, bestimmte Gebäudenetze und Netze mit rechtzeitig erstelltem BEW-Transformationsplan. Bei der BEW-Ausnahme entfällt ein separater WPG-Fahrplan, der Transformationsplan muss aber veröffentlicht werden. Unabhängig davon gelten die Dekarbonisierungsziele von mindestens 30 Prozent erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme ab 2030, 80 Prozent ab 2040 und 100 Prozent bis Ende 2044.
Achtung: Da die konkreten Einreichungsverfahren von Bundesland zu Bundesland variieren und eine WPG-Novelle noch nicht verabschiedet ist, sollten Betreiber jetzt ihre Pflichten und Ausnahmen prüfen, die zuständige Behörde kontaktieren und die erforderlichen Daten und Unterlagen vorbereiten. Tilia unterstützt Sie dabei gern – sprechen Sie uns an.

Sanierungsgesetz ab 2027: Entwurf veröffentlicht

Der Entwurf des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetzes (ÖffEGSanG) liegt vor. Es sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen ab 2027 jährlich mindestens 3 Prozent ihrer öffentlichen Gebäudeflächen energetisch sanieren. Bis Ende 2040 müssen insgesamt 45,7 Prozent der Referenzfläche den Niedrigstenergiestandard erreichen. Alternativ sind gleichwertige Energieeinsparungen möglich, das Gesamtziel bleibt verbindlich.
Hintergrund ist die verspätete Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, deren Frist bereits im Oktober 2025 ablief und wegen der ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft. Für die Wohnungswirtschaft entsteht daraus vorerst keine direkte Pflicht. Relevant sind jedoch eigene Nichtwohngebäude, für die nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2030 (verschärft ab 2033) Sanierungsvorgaben gelten sollen. Wann der Entwurf im Kabinett beschlossen wird, ist derzeit noch unklar.

Neue Greenwashing-Vorgaben konkretisieren sich

Seit dem 27. September 2026 gelten die verschärften Anforderungen der EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel: Pauschale Werbeaussagen geraten zunehmend unter regulatorischen Druck, Transparenz- und Nachweispflichten steigen. CO₂-Kompensation allein reicht immer seltener aus, um Klimaneutralitätsaussagen rechtssicher zu begründen – wichtiger werden tatsächliche Emissionsminderungen im Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette sowie nachvollziehbare Transformationspläne.
Tilia empfiehlt: Unternehmen aus Energie, Infrastruktur, Wasserwirtschaft und Industrie sollten ihre Nachhaltigkeits- und Marketingaussagen überprüfen und durch belastbare Daten, transparente Methoden und konkrete Reduktionspfade absichern.

Jetzt vormerken: Energiewirtschaftliche Beihilfen 2027

Energiewirtschaftliche Beihilfen wie Industriestrompreis, Strompreiskompensation, Carbon-Leakage-Kompensation und Besondere Ausgleichsregelung müssen jährlich neu beantragt werden und sind an umfangreiche Nachweis- und Prüfpflichten gebunden. Für 2027 sind dabei teils verbindliche Ausschlussfristen zu beachten. Versäumte Termine können zum vollständigen Verlust der Entlastung führen. Da zwischen März und Juli zahlreiche Fristen mit Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfung zusammenfallen, sollten Unternehmen frühzeitig Verantwortliche, Wirtschaftsprüfer und Energieberater einbinden.

Im Überblick:

Industriestrompreis (ISP) / Frist: Mi., 31. März 2027 / BAFA (Nachreichung des WP-Prüfungsvermerks (ab 10 GWh) bis 31. Mai 2027)

Besondere Ausgleichsregelung / Frist: Mo., 31. Mai 2027 (Abrechnung der Strommengen) / ÜNB

Besondere Ausgleichsregelung / Frist: Mi., 30. Juni 2027 (Antragsfrist) / BAFA

Carbon-Leakage-Kompensation (CLK) / Frist: Mi., 30. Juni 2027 / DEHSt

Strompreiskompensation (SPK) / Frist: Mi., 30. Juni 2027 / DEHSt

Industriestrompreis bei Mischfällen ISP/SPK / Frist: Do., 15. Juli 2027 / BAFA

Weitere News:

  • Gasreserve: Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 13. Oktober 2026 den Gesetzentwurf für eine nationale Gasreserve vorgelegt, die ab der Notfallstufe des Notfallplans Gas eingesetzt werden soll und über eine neue Umlage finanziert wird. Die jährlichen Kosten werden auf 247 bis 308 Millionen Euro geschätzt.
  • Szenariorahmen Strom, Gas, Wasserstoff: Die Bundesnetzagentur hat am 31. August 2026 die Entwürfe der Szenariorahmen für Strom sowie Gas und Wasserstoff bis 2040/2045 veröffentlicht. Sie bilden die Grundlage für die künftige Netzplanung und zeigen unter anderem stark steigenden Strombedarf für Fernwärme, wachsende Wasserstoffkapazitäten und den langfristigen Abschied von Erdgas.

Lesen Sie hier die vorigen Spotlights:

09:36:30 - 34.51 MB